Nichts essen, nichts trinken und generell auf jegliche Genussmittel verzichten – und das von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Die Gewohnheiten vieler Muslime im Fastenmonat Ramadan sind mittlerweile auch in Kärnten immer öfter ein Thema. Eine Entscheidung, die im Privaten natürlich jedem selbst überlassen ist, kann mit ihren Konsequenzen im öffentlichen Raum durchaus anders aussehen.

Schüler müde und erschöpft

Ein Thema ist die Fastenzeit besonders in Kärntens Schulen: „Uns ist bekannt, dass es in einzelnen Schulen im Rahmen des Fastenmonats Ramadan zu Beeinträchtigungen wie Müdigkeit und Erschöpfung bei Schülerinnen und Schülern gekommen ist“, erklärt Bildungsdirektorin Isabella Penz. In jenen Fällen, in denen eine Rückmeldung aus den Schulen erfolgte, wurde laut Bildungsdirektion in Zusammenarbeit mit dem Schulamt der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) reagiert: „Es wurden Informationsschreiben oder Elternbriefe verfasst, um Eltern und Erziehungsberechtigte für die Thematik zu sensibilisieren.“ Diese Maßnahmen hätten in der Regel zu einer spürbaren Verbesserung der Situation beigetragen.

Isabella Penz: „Uns ist bekannt, dass es in einzelnen Schulen im Rahmen des Fastenmonats Ramadan zu Beeinträchtigungen wie Müdigkeit und Erschöpfung bei Schülerinnen und Schülern gekommen ist.“
Isabella Penz: „Uns ist bekannt, dass es in einzelnen Schulen im Rahmen des Fastenmonats Ramadan zu Beeinträchtigungen wie Müdigkeit und Erschöpfung bei Schülerinnen und Schülern gekommen ist.“ © Jürgen Müller/KK

Vereinzelt aus anderen Bundesländern kolportierte Fälle, wonach nichtmuslimische Schüler beim Essen in den Pausen Probleme mit fastenden Mitschülern bekommen hätten, sind in Kärnten wohl kein Thema. Der Bildungsdirektion sind zumindest keine derartigen Probleme gemeldet worden. Generell verweist man aber auf die Zusammenarbeit mit dem Schulamt der IGGÖ, mit dem man in allen Fragen diesbezüglich im Austausch sei.

Entscheidung des Schiedsrichters

Am prominentesten diskutiert wurde das Thema Ramadan in den vergangenen Tagen und Wochen im Bereich des Fußballs. Sportler leben bekanntlich von der richtigen Ernährung, Wasserzufuhr ist essenziell. Als Mannschaftssportler stehen Fußballer dabei vor besonderen Herausforderungen. In Kärnten ist das Ganze aber offenkundig kein Thema: „Bis dato hat es bei uns diesbezüglich noch gar keine Anfrage gegeben“, erklärt Richard Watzke, Geschäftsführer des Kärntner Fußballverbands (KFV). „Sollte es aufpoppen, werden wir uns natürlich ohne großes Aufsehen damit beschäftigen.“

Schon jetzt hätten ja Schiedsrichter etwa im Sommer die Möglichkeit, bei zu hohen Temperaturen kurze Trinkpausen einzulegen. Das könne man sich gegebenenfalls auch im Fall des Ramadans vorstellen. In Deutschland war das zuletzt etwa beim Spiel der 2. Liga zwischen Schalke und Bielefeld der Fall, als die Partie nach 22 Minuten kurz unterbrochen wurde, sodass die muslimischen Spieler sich nach Sonnenuntergang kurz stärken konnten.

Richard Watzke: „Sollte das Thema bei uns aufpoppen, werden wir uns natürlich ohne großes Aufsehen damit beschäftigen.“
Richard Watzke: „Sollte das Thema bei uns aufpoppen, werden wir uns natürlich ohne großes Aufsehen damit beschäftigen.“ © KK

Besonders im Kinder- und Jugendbereich hört man vermehrt von Fällen im Kärntner Fußball, wo Spieler im Rahmen von Partien oder Turnieren Probleme aufgrund des Fastens haben. „Bei uns ist das noch nicht angekommen“, erklärt Watzke: „Wenn derartige Fälle nicht bis zu uns durchdringen, ist das ja ein gutes Zeichen. Dann klären das die Spieler, Trainer und Schiedsrichter wohl gut unter sich selbst.“

Und im Arbeitsalltag?

Und was ist mit dem Arbeitsalltag? „Grundsätzlich hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für seine Angestellten. Da steckt die Verantwortung drinnen, dass er die Gesundheit seiner Arbeitnehmer bewahren und schützen muss“, erklärt Arbeitsrechtexpertin Verena Spath von der Arbeiterkammer (AK) Kärnten. „Wenn ein Arbeiter durch das Fasten geschwächt ist, man erkennt, dass es der Person nicht gut geht, sollte man ihr eine weniger belastende Tätigkeit zuweisen – so gut es eben möglich ist.“ Das gelte allerdings nicht absolut, es müsse eine Interessensabwägung zwischen Betrieb und Arbeitnehmer stattfinden.

Am Ende seien diese Dinge aber immer im Einzelfall abzuwägen und zu entscheiden. Denn wenn jemand aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nicht mehr richtig eingesetzt werden kann, könnte es auch zu Problemen bei der Entgeltfortzahlung kommen. „Es gibt da einfach zwei Grundsätze, die einander gegenüberstehen. Der Arbeitgeber muss seine Interessen nicht immer hintanstellen“, erklärt Spath.

Auch die AK-Arbeitsrechtsexpertin erklärt jedoch, dass es diesbezüglich bisher keinerlei Anfragen gegeben habe. Dasselbe wird aus der Wirtschaftskammer Kärnten berichtet: „Es wird wohl in gewissen Bereichen ein Thema sein. Aber bei uns kommt es ja erst an, wenn es wirklich problematisch wird. Es dürfte in der Praxis also auf Konsensbasis gut funktionieren.“ Spath ergänzt: „In der Praxis helfen das Miteinander unter den Kollegen und kreative Lösungen wohl sehr.“

Viele Ausnahmen vom Fasten

Ergebnisse, die Adnan Gobeljić nicht wundern: „Das Fasten ist eine der fünf Säulen im Islam und eine Pflicht für gesunde und religiös mündige Muslime. Kinder bis zur Pubertät, Ältere, Reisende und gesundheitlich schwache Menschen sind ohnehin ausgenommen - sie können ganz darauf verzichten oder es später Tag für Tag nachholen“, erklärt der Imam des bosnischen Kulturvereins in Kärnten, denn: „Gesundheit hat oberste Priorität für unseren Gott.“

Was ihm wichtig ist: In Wirklichkeit gehe es im Ramadan nur scheinbar um den Verzicht auf Essen und Trinken von Sonnenaufgang bis -untergang. „In Wahrheit geht es besonders darum, auf den Umgang mit anderen Menschen, auf unsere Worte und Taten, zu achten. Ein wahrer Fastender soll den Tag so nehmen, dass man anderen nützlich ist.“ Darüber hinaus gebe es einen sogenannten Ramadan-Modus, man gewöhne sich also binnen kurzer Zeit auf den Verzicht.