Im Verfahren, das Oliver Vitouch, ehemaliger Rektor der Universität Klagenfurt, gegen den als „Plagiatsjäger“ bekannten Medienwissenschaftler Stefan Weber angestrengt hat, gibt es jetzt ein rechtskräftiges Urteil. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das Urteil des Landesgerichts Salzburg aus dem Juni 2024. Damals war Weber wegen übler Nachrede zu einer Entschädigung in Höhe von 4000 Euro verurteilt worden. Neben dieser Zahlung wird Weber auch zu einer Urteilsveröffentlichung und Kostenersatz verurteilt, schreibt Vitouchs Anwältin Maria Windhager auf Bluesky.