Regierung schützt Mieter
Zadic: Niemand wird vor die Türe gesetzt - keine Delogierungen während der Krise
Nichtzahlung der Miete wegen der Corona-Krise ist kein Kündigungsgrund - Mieter haben bis Ende des Jahres Zeit, Mietrückstände zurückzuzahlen. Regelung gilt für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni. Räumungsexekutionen werden um drei Monate aufgeschoben.
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