Zum Antrag des im Fall Maddie Verdächtigen auf vorzeitige Haftentlassung soll sich der deutsche Bundesgerichtshof (BHG) äußern. Zwischen den Gerichten in Kiel und Braunschweig bestünden unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung örtlich zuständig sei, teilte das Landgericht Braunschweig am Montag mit.

Daher sei entschieden worden, das Verfahren dem BGH in Karlsruhe vorzulegen. Der in Kiel Inhaftierte 43-Jährige steht im Verdacht, 2007 die dreijährige Madeleine McCann aus einer Ferienanlage in Portugal entführt zu haben. Die Ermittler in Deutschland sind überzeugt, dass das Kind tot ist. Der Mann ist wegen Sexualstraftaten auch an Kindern vorbestraft und sitzt in Kiel eine Strafe ab, die 2011 das Amtsgericht Niebüll gegen ihn verhängte. Dabei ging es um den Handel mit Drogen. Die Haft soll im Frühjahr 2021 enden, zwei Drittel dieser Strafe sind verbüßt.

Den Antrag, den Rest zur Bewährung auszusetzen, hatte das Landgericht Kiel nach Braunschweig zurückgewiesen, weil sich das Gericht dort bereits mit der Frage befasst habe, als der Verurteilte vor seiner Verlegung nach Kiel noch in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel inhaftiert gewesen sei. Die Kollegen in Braunschweig sind allerdings der Ansicht, dass ihre Zuständigkeit abgeschlossen ist, weil der Antrag in Braunschweig zurückgenommen wurde.