Der australische Kardinal George Pell kann laut Kathpress am 5. und 6. Juni Berufung gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einlegen. Bis dahin könnten ihm drei Monate Haft bevorstehen, berichtete die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch. Der Berufungsanhörung vor dem höchsten Gericht des Bundesstaates Victoria werden demnach voraussichtlich drei Richter vorsitzen.

Vertreten werde Pell von Bret Walker, einem Experten für Berufungsverfahren, hieß es weiter. Der Kardinal war im Dezember von einem Geschworenengericht in Australien des sexuellen Missbrauchs für schuldig gesprochen worden. Bis zur Verkündung des Strafmaßes am kommenden Mittwoch (13. März) muss er in Untersuchungshaft bleiben. Pell wurde von einer Jury einstimmig für schuldig befunden, 1996 als Erzbischof einen 13 Jahre alten Buben in der Sakristei der katholischen Kathedrale von Melbourne sexuell missbraucht und einen anderen belästigt zu haben. Der Kardinal beteuert seine Unschuld.

Unterdessen könnte Pell ein weiteres Verfahren drohen. Ein 50-jähriger Mann plant laut australischen Medien eine Zivilklage gegen ihn. In dem neuen Fall geht es um Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens in einem Schwimmbad in Pells Heimatort Ballarat in den 70er-Jahren.

Pells Anwalt Robert Richter wies unterdessen Berichte zurück, nach denen er nicht am Berufungsverfahren beteiligt sein werde. Zwar werde er Pell nicht selbst in dem Verfahren vertreten, da er "emotional" zu sehr in den Fall involviert und "wütend" über den Schuldspruch sei. Er habe seine Mitarbeit im Verteidigerteam von Pell jedoch nicht "aufgekündigt". "Bei Bedarf" stehe er für Konsultationen zur Verfügung.