Nach der Verurteilung zu 13 Jahren Haft im Prozess um das sogenannte "Horrorhaus" von Höxter in Deutschland verzichtet Angelika W. auf eine Revision. Das sagte ihr Anwalt Peter Wüller am Dienstag. Er werde in Absprache mit seiner Mandantin noch in dieser Woche die Revision am Landgericht Paderborn widerrufen. Damit wäre auch das zweite Urteil in dem Verfahren rechtskräftig.

Das Gericht hatte die heute 50-Jährige wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt. Strafmildernd wurde bei ihr die Kronzeugenregelung angewandt. Mit ihrer Aussage wurde der Tod eines zweiten Opfers aufgeklärt, obwohl es keine Leiche gab. Anwalt Wüller hatte zuerst fristwahrend Rechtsmittel eingelegt, sich aber nach Studium der jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung gegen die Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof entschieden.

Freiheitsstrafe von elf Jahren

Die Anwälte von Wilfried W. hatten bereits beim Prozessende angekündigt, das Urteil zu akzeptieren. Der 48-Jährige wurde vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahrenwegen Mordes durch Unterlassen verurteilt. Da er vermindert schuldfähig ist, kam eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht infrage.

Über Jahre hinweg hatte das deutsche Paar Frauen mit Kontaktanzeigen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten die Quälereien nicht.