Der erzkonservative Geistliche und Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Die Straßburger Richter wiesen die Klage des Briten am Donnerstag als unbegründet zurück.

Existenz von Gaskammern abgestritten

Das Ex-Mitglied der umstrittenen Piusbruderschaft war in Deutschland wegen Interview-Aussagen über den Holocaust zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Williamson hatte in einem aufgezeichneten Gespräch mit einem schwedischen Fernsehjournalisten die Existenz von Gaskammern zur Vernichtung der Juden während der Zeit des Nationalsozialismus abgestritten. Das Interview wurde im Priesterseminar im bayerischen Zaitzkofen aufgenommen.

Der Geistliche sah durch die Verurteilung sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Er argumentierte vor Gericht, seine Aussagen seien für die schwedische Öffentlichkeit gedacht gewesen, wo Holocaustleugnung nicht strafbar sei. Die Richter hielten dagegen, dass Williamson sehr wohl damit habe rechnen können, dass seine Aussagen auch in Deutschland auf Interesse stoßen würden - allein schon angesichts der Geschichte des Landes. Williamson habe mit dem Fernsehsender außerdem keine Verabredungen getroffen, um eine Ausstrahlung in Deutschland zu verhindern. Die deutschen Gerichte hätten damit zurecht entschieden, dass Williamsons Aussagen in Deutschland strafbar seien - zumal der Geistliche sie auf deutschem Boden getroffen habe.