Das Urteil gegen Wilfried W. aus dem Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter in Deutschland ist rechtskräftig. "Seine Verteidiger und die Staatsanwaltschaft haben keine Revision eingelegt", sagte ein Gerichtssprecher. Das Landgericht Paderborn hatte den 48-Jährigen Anfang Oktober zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt.

Im Fall der zu 13 Jahren Haft verurteilten Angelika W. hat die Verteidigung dagegen das Rechtsmittel genutzt. Das Landgericht hatte in ihrem Fall strafmildernd die Kronzeugenregelung angewandt. Erst durch die umfassende Aussage der 49-Jährigen war der Tod eines der zwei Opfer in dem Haus in Höxter aufgeklärt worden, obwohl es keine Leiche gab.

Über Jahre hinweg hatte das deutsche Paar Frauen mit Kontaktanzeigen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten die Quälereien nicht.