Mit dem Zahlschein bitten wir Sie um Hilfe für unsere fünf schwer vom Schicksal getroffenen Kärntner Familien, die wir im November vorgestellt haben (www.kleinezeitung.at/spende), aber auch für Hunderte andere notleidende Menschen im Land.
Ein kleines Mädchen muss 14 Stunden am Tag wegen eines genetisch bedingten Leberdefektes bestrahlt werden. Dadurch steigen die Stromkosten erheblich. Sie wartet seit zwei Jahren auf eine Lebertransplantation.
Ein Patient mit multipler Sklerose kann sich nur mehr im Rollstuhl fortbewegen. Um seine Spasmen zu lindern, wäre ein Trainingsgerät hilfreich, dessen Anschaffung übersteigt aber seine finanziellen Möglichkeiten.
Eine alleinerziehende Mutter von fünf Kindern war am Rande der Erschöpfung. Sie sollte auf Reha fahren, wer beaufsichtigt aber die Kinder, von denen eines ein autistisches Kind ist? "Kärntner in Not" hat die Betreuungskosten durch professionelle Hilfskräfte übernommen.
Es türmen sich die Hilfsansuchen im Büro, sodass jeder Euro wichtig ist im Kampf gegen Armut und Not im Land. "Kärntner in Not" legt dabei seit Beginn seiner vor 15 Jahren initiierten Spendenaktion großen Wert auf Nachhaltigkeit. Es werden nur konkrete Vorhaben unterstützt. Penibel achten wir darauf, dass Ihre Spende deshalb dort ankommt, wo sie wirken soll.
Erster Schritt ist die genaue Prüfung der Ansuchen. Jede Angabe muss mit Unterlagen belegt sein. Als spendenbegünstigter Verein halten wir die Richtsätze laut § 293 ASVG ein. Das bedeutet, dass die Einkommen- Obergrenzen nicht überschreiten dürfen: 872,31 Euro sind das bei Einzelpersonen, Alleinerzieher mit einem Kind dürfen maximal 1006,90 Einkommen beziehen, ein Paar maximal 1307,89 Euro. Nur bei Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, kommt es nicht allein auf die finanzielle Situation an.