Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) konnte einen weiteren Erfolg gegen den britischen Streaminganbieter Dazn vor Gericht einfahren. Nach dem Handelsgericht Wien erklärte nun auch das Oberlandesgericht (OLG) alle 15 angefochtenen Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gesetzeswidrig, wie der VKI am Mittwoch mitteilte.