Dies berichtete die "Tiroler Tageszeitung" Mittwochabend online. Mit der Einstweiligen Verfügung hätten die Stifterrechte von Benkos Mutter eingeschränkt werden sollen. Sie hätte keine Änderungen an den Stiftungserklärungen bzw. den beiden Stiftungsstatuten mehr durchführen dürfen - sofern sie dies in "Abstimmung mit Dritten", also wie von Masseverwalter Andreas Grabenweger vermutet mit ihrem Sohn, durchführe.
Innsbruck/Wien
Einstweilige Verfügung gegen Benko-Mutter aufgehoben
Die Mutter von Signa-Gründer René Benko, Ingeborg Benko, hat in der Causa rund um ihre Funktion als Erststifterin zweier Privatstiftungen offenbar einen juristischen Sieg davongetragen: Nachdem das Landesgericht Innsbruck im Juni eine vom Masseverwalter im Benko-Konkursverfahren beantragte Einstweilige Verfügung gegen die Mutter bewilligt hatte, gab nunmehr das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) ihrer Beschwerde statt und hob die Einstweilige Verfügung wieder auf.
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