Dies berichtete die "Tiroler Tageszeitung" Mittwochabend online. Mit der Einstweiligen Verfügung hätten die Stifterrechte von Benkos Mutter eingeschränkt werden sollen. Sie hätte keine Änderungen an den Stiftungserklärungen bzw. den beiden Stiftungsstatuten mehr durchführen dürfen - sofern sie dies in "Abstimmung mit Dritten", also wie von Masseverwalter Andreas Grabenweger vermutet mit ihrem Sohn, durchführe.