Für viele Besitzerinnen und Besitzer von Wohnmobilen bedeutete die motorbezogene Versicherungssteuer einen Anstieg der Abgaben von wenigen Hundert pro Jahr auf teilweise mehr als 2000 Euro im Jahr. Durch ein Abänderungsgesetz fällt diese Steuer nun wieder geringer aus. "Die steigenden Kosten betrafen sowohl alle Fahrzeuge, die nach 1. Oktober 2020 erstmals zugelassen wurden, und schreckte auch Campingbegeisterte ab, sich den Traum vom eigenen Wohnmobil zu erfüllen", erklärt Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Club (ÖCC), die eine Änderung der Regelung gefordert hatten.

Mit dem 19. Juli 2022 hat der Gesetzgeber nun eine Änderung im Kraftfahrzeug- und Versicherungssteuergesetz beschlossen, die ab 1. Juni 2023 in Kraft tritt.

Besteuerung nach Basisfahrzeug

"Das Abänderungsgesetz erfüllt unsere Forderung, dass Wohnmobile wie das Basisfahrzeug, auf dem sie aufgebaut sind, besteuert werden. In den meisten Fällen sind Wohnmobile auf einem Kraftfahrzeug der Klasse N aufgebaut, für die eine Steuerberechnung nach der Leistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt zur Anwendung kommt", erklärt Michael Szemes vom ÖCC.

Konkret heißt das: Ab 1. Juni 2023 ist für die meisten Wohnmobile in Österreich die Leistung des Verbrennungsmotors die Basis zur Bemessung der motorbezogenen Versicherungssteuer. Das gilt auch für Wohnmobile, die bereits nach 30. September 2020 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden. "Wichtig ist, dass Besitzerinnen und Besitzer von Wohnmobilen Vorschreibungen für Zahlungen ab 1. Juni 2023 kontrollieren und gegebenenfalls bei der jeweiligen Versicherung nachfragen", weiß der Experte. Eine Rückzahlung für die vor dem 1. Juni 2023 entrichtete, höhere motorbezogene Versicherungssteuer ist nicht möglich.