Seit dem Stichtag 1. November ist es wieder soweit: Die situative Winterreifenpflicht tritt in Kraft. Das bedeutet: Herrschen winterliche Fahrbahnbedingungen mit Schnee, Matsch oder Eis, muss das Auto mit adäquaten Reifen ausgerüstet sein.

Strafen. Viele zögern jedoch mit der Montage der neuen Reifen, denn die Schlangen vor den Werkstätten sind Anfang November besonders lang. Damit bewegen sich die meisten Autofahrer auch noch im gesetzlichen Rahmen, solange es das Wetter zulässt. Ausrüstungsmuffel, die aber auch dann noch auf den Sommerpneus unterwegs sind, wenn der Winter da ist, riskieren eine Mindeststrafe von 35 Euro. Werden auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann die Geldbuße sogar bis zu 5000 Euro ausmachen.

Versicherungsschutz. Noch viel unangenehmer ist es natürlich, wenn es kracht, und der Wagen des Unfallverursachers nicht mit Winterreifen ausgerüstet ist. Im Regelfall ersetzt dessen Haftpflichtversicherung dem Geschädigten trotzdem den Schaden.

Die Kaskoversicherung könnte jedoch dem Lenker des sommerbereiften Fahrzeugs wegen „grober Fahrlässigkeit“ die Zahlung verweigern, erklärt Gunther Riedlsperger, Versicherungsexperte und Obmann des Fachverbandes der Versicherungsmakler der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Unschön wird es auch, wenn der Lenker des Wagens mit Sommerreifen nicht beweisen kann, dass ein gleicher Unfall auch mit Winterausrüstung passiert wäre. Dann trifft diesen jedenfalls ein Teilverschulden und er wird vom Unfallgegner nicht den vollen Schadenersatz erhalten.

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