Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.
Mindestsicherung: Gericht gibt Vorarlberg weitgehend recht
Die Vorarlberger Regelung zur Bedarfsorientierung Mindestsicherung kann weitgehend bestehen bleiben. Der Verfassungsgerichtshof hat nach einer Anfechtung durch den Vorarlberger Landesvolksanwalt in seiner Dezembersession allerdings eine Bestimmung über Übergangsfristen für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte aufgehoben. Eine Entscheidung über die niederösterreichische Regelung wurde vertagt.