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Vorarlberger Mindestsicherungsverordnung beschäftigt VfGH
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss sich mit der Vorarlberger Mindestsicherungsverordnung auseinandersetzen. Laut einem Bericht der "Vorarlberger Nachrichten" brachte Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda wegen verfassungs- und völkerrechtlicher Bedenken einen Antrag auf Verordnungsprüfung ein. Die Verordnung war am 1. Juli in Kraft getreten.