Immer wieder geraten Akkus, etwa von E-Bikes oder anderen Fahrzeugen und Geräten, in Brand und verursachen auch Schäden an Gebäuden. Der jüngste dramatische Fall dieser Art ereignete sich in Lieserhofen in Oberkärnten, wo das komplette Rüsthaus samt Ausrüstung und zwei quasi neue Fahrzeuge ausbrannte. Wie die Brandsachverständigen feststellten, hatte ein in einem Fahrzeug verbauter Laptop den Brand ausgelöst.

Rechtsanwalt Alexander Jelly
Rechtsanwalt Alexander Jelly © Helmuth Weichselbraun

Wer haftet aber, wenn ein Akku oder ein Elektrogerät in Flammen aufgeht? Rechtsanwalt Alexander Jelly, Experte für Versicherungsrecht, Schadenersatz und Haftungsfragen und Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Kärnten, klärt – losgelöst vom aktuellen Fall - auf: „Üblicherweise ist so etwas in der Feuerversicherung gedeckt.“ Daher ist es wichtig, zu klären, ob man über eine entsprechende Versicherung verfügt. Häufig komme es durchaus vor, dass sich Versicherungen regressieren - also den entstandenen Schaden vom Verursacher, also vom Fahrzeug- oder Gerätehersteller zurückholen. Vor allem bei größeren Beträgen, wie in Lieserhofen, wo man von Schäden in der Höhe von mehreren Millionen Euro ausgeht - allein die beiden Fahrzeuge haben einen Neuwert von rund 700.000 Euro - wird das häufig gemacht. Ob das möglich ist, ist im Einzelfall zu prüfen.