„Was Sie aufgeführt haben, ist besonders, besonders ekelhaft.“ Richterin Claudia Bandion-Ortner und Staatsanwältin Karin Schweiger waren sich einig. Der Fall, der von ihnen am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt verhandelt wurde, war speziell.

Verantwortlich dafür war ein Kärntner (28), der von der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung angeklagt wurde. Schon die Feststellung der Personalien des Mannes hatte es in sich. „Haben Sie Vorstrafen?“, fragte die Richterin den 28-Jährigen. „Ja, leider“, antwortete der. „Da haben wir aber einiges“, stellte die Richterin mit einem Blick auf ihren Monitor fest: versuchte Brandstiftung, Suchgifthandel, Diebstahl, Sachbeschädigung und Betrug. Einige Monate saß der Angeklagte schon in Haft. Eine eher ungewöhnliche Biografie für einen Bestatter, bemerkte die Richterin. Eine Stunde später kam in den „Lebenslauf“ noch Nötigung dazu.

„Wollte Menschen helfen“

Anfang 2025 hat der 28-Jährige mit einem Tiroler Unternehmer (55) eine Bestattungsfirma in Kärnten gegründet. „Ich habe mir überlegt, wie ich Menschen in schwierigen Lebenslagen beistehen und helfen kann“, begründete er seine Berufswahl. „Davon hat man aber später nichts bemerkt“, sagte Richterin Bandion-Ortner.

Der Tiroler, der als Zeuge aussagte, hat sich darauf spezialisiert, Bestattern bei der Firmengründung zu helfen, etwa als gewerberechtlicher Geschäftsführer, mit Informationen oder mit der Vermittlung von „Ausbildungsplätzen“ für die Neo-Bestatter. Dafür ist er für eine festgelegte Zeit als Teilhaber an den Gewinnen der Firma beteiligt. „Derzeit bin ich in sieben Bestattungsunternehmen dabei“, sagte der 55-Jährige.

Übers Internet kennengelernt

Kennengelernt haben sich die beiden übers Internet: Der Kärntner schrieb den Tiroler an und bat ihn um Unterstützung. Sein erster Eindruck seines neuen Geschäftspartners? „Der war seriös. Er war gut gekleidet, fuhr ein nach meiner Einschätzung teures Auto, konnte sich gut ausdrücken und gut schreiben.“

Flut an WhatsApp

Letzteres brachte den 28-Jährigen vor Gericht: Schon zwei, drei Monate nach Start der Zusammenarbeit wollte der Kärntner die Firma allein führen und seinen Geschäftspartner loswerden. Doch der wollte nicht, alle Gespräche brachten keine Einigung.

Der Kärntner griff zu extremen Mitteln: Am 8. September schickte er eine Flut an WhatsApp-Nachrichten an seinen Partner. Darin drohte er ihm, dass er Leichen in Stücke schneiden und diese in ganz Österreich verteilen und zur Schau stellen werde. Damit wollte er den Ruf seines Geschäftspartners schädigen. Unzählige Nachrichten übelsten Inhaltes („Diese Leichen gehören alle geschreddert, weil ich alle Menschen hasse“) und laut Richterin Bandion-Ortner „furchtbarste Leichenfotos“ bekam der Tiroler in wenigen Stunden.

12 bis 15 Bier

„Das tut mir sehr leid“, sagt der Angeklagte. „Ich war völlig betrunken. Ich hatte 12 bis 15 Bier.“ Das wiederum glaubt ihm Staatsanwältin Schweiger nicht. „Sie haben die WhatsApp so gut wie fehlerfrei geschrieben. Groß-, Kleinschreibung, Satzzeichen, fast alles hat gepasst. Und das über einen längeren Zeitraum. Das schafft man volltrunken nicht.“ Doch mit der Sprachsteuerung am Handy, konterte der Angeklagte. „Das glaube ich Ihnen nicht. Das iPhone übersetzt sicher kein Lallen“, beendete Schweiger die Diskussion.

Komplett geschockt

Das Opfer der Nötigung, der Noch-Geschäftspartner des Angeklagten, hatte „große Angst, dass er seine Drohungen umsetzt“. Die Intensität der WhatsApp und ihre Inhalte haben ihn „komplett geschockt“, sagte der Tiroler aus. „Hätte er das umgesetzt, wäre meine Existenz vernichtet gewesen.“ Dass er noch immer die gemeinsame Bestattung mit dem 28-Jährigen führt, ist „der Komplexität einer Trennung oder Firmenauflösung geschuldet“. Er arbeite aber intensiv daran.

Intensiv arbeiten an sich selbst wird auch der 28-Jährige müssen, um eine Haftstrafe zu entgehen. Richterin Bandion-Ortner verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft, bedingt auf drei Jahre. Zudem muss er einen Alkoholentzug und eine Anti-Aggressions-Therapie machen.

Der Kärntner nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.