Die Migrationsforscherin Judith Kohlenberger von der Wirtschaftsuniversität Wien ist von der Volksanwaltschaft mit der Kontrolle der neuen Screening- und Asylgrenzverfahren in Bezug auf die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten betraut worden. Sie übernimmt die Bereichsleitung für die Überwachung der Menschenrechte in den beschleunigten Grenzverfahren innerhalb der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug. Der unabhängige Überwachungsmechanismus ist eine Vorgabe des neuen EU-Asylrechts.

Dieser soll sicherstellen, dass während der neuen Screening- und Asylgrenzverfahren an den EU-Außengrenzen – in Österreich sind dies die Flughäfen – die Menschenrechte eingehalten werden. In Österreich wurde die Volksanwaltschaft mit dieser Aufgabe betraut. Die dort zuständige Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug hat nun Kohlenberger mit den neuen Aufgaben durch das Gemeinsame EU-Asylsystem (GEAS) betraut. Sie ist für Besuche der Einrichtungen, an denen die Screening- und das Grenzverfahren stattfinden, zuständig.

Bei den neuen Screeningverfahren, bei denen die Daten der Antragsteller erfasst sowie eine vorläufige Gesundheitskontrolle und eine Sicherheitskontrolle durchgeführt werden, kontrolliert die Volksanwaltschaft, ob der Zugang zum Asylverfahren gewährleistet ist, das Kindeswohl beachtet wird und ob Inhaftnahmen mit den unions- und völkerrechtlichen Vorgaben kompatibel sind. Bei den nach den Screenings vorgesehenen Grenzverfahren überwacht sie, ob beschleunigte Asylverfahren gesetzmäßig angewendet werden, und die rechtmäßige Betreuung und Unterbringung der Betroffenen während des Verfahrens.