In einer Bar in Marseille hat der Angeklagte (50) eine Frau kennengelernt, die für Richter Andreas Rom als die sprichwörtliche „große Unbekannte“ durchgeht, obwohl der Franzose von ihr immerhin den Vornamen „Faiza“ kennt. „Wir haben sehr viel getrunken...“, sagt er treuherzig. – „Und dann habt ihr einen Ausflug nach Österreich gemacht, und wie Sie nüchtern waren, waren die Taten begangen und die Frau mit der Beute weg?“ Unglaublich, aber das ist im Wesentlichen die Geschichte, die der Angeklagte, in legeren Shorts und Polo-Shirt vorgeführt, am Straflandesgericht Graz erzählt.

Aber, ja, er ist geständig und total „désolée“, es tut ihm alles so leid. In einem Geschäft in Graz wollte er gemeinsam „mit einer Dame“ dringend Geld wechseln, erinnert sich die Kassierin. In seinem eleganten Anzug wirkte er wie ein „Business-Man“. Nach umständlichem Wechseln, bei dem er mit Griff in die Kasse mithalf, verließ er dezent das Geschäft. Am Abend fehlten 50 Euro.

Wechselbetrug und Diebstahl

In einem Juweliergeschäft ließ er sich eine Vitrine aufsperren, um sich die Ringe genauer anzusehen, und stellte sich neben die Angestellte. „Die Frau lenkte mich ab“, erinnert sich die Verkäuferin. Als sie den Verlust von zwei Goldringen im Wert von 1000 Euro bemerkte, war das Pärchen ebenfalls spurlos verschwunden.

Mit verwirrendem Geldwechselspiel staubte er in einer Sparkassenfiliale in Traiskirchen (NÖ) ganze 3200 Euro ab. „Das ist nicht wenig, wie geht das denn?“, wundert sich der Richter. „Er hat die ganze Zeit hin und her gewechselt“, sagt die Bankangestellte etwas beschämt. Es hatte etwas von Hütchenspiel. „Ich war komplett verwirrt.“ Einem Bankkunden entwendete das Gaunerpärchen auch noch die Bankomatkarte und behob mit dem vorher ausgespähten PIN-Code 1350 Euro.

Wurde der Dieb selbst bestohlen?

Und wofür der ganze Aufwand? „Faiza“ habe ihn an einer Tankstelle zum Zigaretten kaufen geschickt. Als er zurückkam, sei sie samt ihrem Auto und der Beute verschwunden gewesen. Das könnte natürlich so gewesen sein, wenn man es glauben will. Der arabische Name „Faiza“ bedeutet übrigens „die Siegreiche“. Dem Franzosen bleibt das Gerichtsverfahren und die Haftanstalt: 12 Monate, drei davon unbedingt, verhängt der Richter unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls. Im August fährt der Angeklagte dank verbüßter U-Haft schon wieder heim nach Marseille.

Die Vorgangsweise und sein Vorleben sprechen eher dafür, dass es nicht sein letzter Kontakt mit einem Gericht sein könnte. In Frankreich ist er unter anderem wegen Diebstahls gesessen – und fünf Jahre wegen einer Gewalttat. „Der ist aber nicht gestorben.“ – „Na, immerhin, umso besser“, sagt der Richter. Es war eine versuchte Tötung im Familienkreis.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.