„Ganz tief im Spittaler Drogen-Milieu verwurzelt“ sei jener Angeklagte, der am Montagvormittag vor Richter Mario Žužek im Bezirksgericht Spittal Platz nahm. Toxisch sind jedoch nicht nur die Substanzen, die der Mann zu sich nimmt, sondern auch die Beziehung zu seiner On-Off-Exfreundin. Sieben Vorstrafen – zum Großteil Gewaltdelikte – gehen bereits auf das Konto des jungen Mannes, der erst kürzlich auf Bewährung vorzeitig aus der Haft entlassen wurde. An einer erfolgreichen Rehabilitation zeige der Mann seitdem jedoch kein Interesse, kooperiere unter anderem nicht mit seiner Bewährungshelferin.

Er landete erneut auf der Anklagebank. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Mann, der keinen Führerschein besitzt und sich im Drogenersatzprogramm befindet, habe das Auto seiner Exfreundin für eine nächtliche Irrfahrt ohne ihre Einwilligung in Betrieb genommen. Mit an Bord waren ein Mann – ebenfalls im örtlichen Drogen-Milieu bekannt – und eine 15-Jährige, die „tief in die Drogen-Szene gerutscht“ sei. Ihr wollte der Fahrer Koks besorgen. Dazu sei es, laut dem Angeklagten, jedoch nie gekommen. Sie seien lediglich „gemeinsam in Spittal herumgefahren“.

Kam es zu Handgreiflichkeiten?

Das Ziel der Irrfahrt stand jedoch nicht auf der Tagesordnung, sondern die unbefugte Inbetriebnahme des Fahrzeuges. Der Angeklagte bekannte sich schuldig, wenn auch mit schwammigen Erinnerungen: „Ich weiß leider nicht mehr, was ich bei der Polizei damals ausgesagt habe. Das ist alles schon viel zu lange her.“ Er erinnere sich lediglich noch daran, wie er seiner Exfreundin den Schlüssel entwendet habe.

Dies bestätigte die junge Frau, die als Zeugin aufgerufen wurde, und ihren einstigen Verflossenen in Schutz nahm: „Ich hätte nicht gedacht, dass es zu einer Verhandlung kommt. Als ich damals mit dem Polizisten gesprochen habe, meinte er, das wäre sehr unwahrscheinlich.“ An ihre Angabe, dass der Angeklagte in jener Nacht handgreiflich geworden sei, erinnere sie sich nicht mehr. „Wir haben diskutiert, aber es ist nicht so, als hätte er mich geschlagen.“ Da es bereits im Vorfeld des Öfteren zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden gekommen war, riet Žužek der jungen Frau, künftig vorsichtig im Umgang mit ihrem Exfreund zu sein.

Straffällig kurz nach Entlassung

Der Angeklagte hoffte auf ein mildes Urteil: „Es tut mir leid. Ich weiß, dass es ein Fehler war. Ich hätte andere Leute gefährden können.“ Um das Strafmaß festzulegen, bewertete der Richter auch die Vergangenheit des Mannes: „Sie sind vorverurteilter Gewalttäter, haben jedoch ‚erst‘ zweimal einen Vermögensdelikt begangen. Als erschwerend ist Ihnen weiters zur Last zu legen, dass Sie einen Monat nach Ihrer Entlassung schon wieder straffällig geworden sind.“

Das Ergebnis: Eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren. Die Probezeit der noch offenen Haftstrafe von neun Monaten, die mit dem vorangegangenen Delikt einhergeht, wurde auf fünf Jahre verlängert. „Für Sie ist es jetzt kurz vor knapp“, schlussfolgerte Žužek.