Anfang des Jahres war ein deutscher Staatsbürger, der als Lkw-Fahrer arbeitet, in Lurnfeld unterwegs. Nach dem Erreichen der maximal zulässigen Lenkzeit hätte er eine Pause einlegen müssen, um zu gewährleisten, dass er seine Ruhezeit einhält. Der Mann hatte jedoch eine andere Idee, für die er sich Montagvormittag wegen Fälschung eines Beweismittels und Datenfälschung vor dem Bezirksgericht Spittal verantworten musste. Er legte die Fahrerkarte seines Kollegen ein.

Zur Erklärung: Jeder Fahrer verfügt über eine eigene Fahrerkarte, die auf seinen Namen läuft. Mit dieser darf er so lange unterwegs sein, bis er die zulässige Fahrzeit erreicht hat. Darauf muss eine Ruhephase folgen. Diese konnte der Angeklagte mit seinem „Trick“ umgehen. Ihm zufolge hätte er die Zeit genutzt, um zu tanken. Die Zeitangaben, die dem Gericht vorlagen, besagten jedoch, dass er weitaus länger mit „fremdem Namen“ unterwegs war. Die Karte des Kollegen wurde erst nach dreieinhalb Stunden wieder entnommen.

Firma will die Kosten übernehmen

Der Angeklagte zeigte sich geständig: „Nachdem ich getankt habe, bin ich wirklich in meinem Lkw gelegen und habe eine Pause gemacht. Es war eine ‚saublöde Idee‘, die andere Karte einzustecken. Es tut mir leid und es wird nie wieder vorkommen.“ Der Mann hätte bei pünktlicher Überweisung eines Geldbetrages das Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Spittal bereits im Vorfeld abwenden können. Dieser wurde jedoch nicht beglichen. Seine Firma hatte angeboten, die Kosten zu übernehmen. Die Buchhaltung hätte es jedoch nicht zeitgerecht erledigt. Das „neu verhandelte“ Ergebnis kostet das Unternehmen 2500 Euro.

Wie Richter Mario Žužek ausführte, hätte die Strafe deutlich höher ausfallen können. „Es ist von großem Interesse für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, dass LKW-Fahrer genau so etwas nicht machen. Ich verstehe, dass ihr alle unter Stress und Zeitdruck arbeitet, doch die Ruhezeiten müssen ausnahmslos eingehalten werden.“ Wird die Summe innerhalb von 14 Tagen beglichen, wird das Verfahren gegen den Angeklagten eingestellt.