Vor Kurzem wechselte Augenärztin Andrea Mitterndorfer-Hinteregger in den Ruhestand. „Am 1. April 2002 eröffnete sie ihre Ordination am Hans-Eder-Platz in Althofen“, lässt die Stadtgemeinde Althofen in einer Aussendung wissen. Ihr beruflicher Weg begann als praktische Ärztin, gefolgt von der Facharztausbildung für Augenheilkunde und Optometrie in Klagenfurt. Anschließend war sie sechs Jahre lang in Linz bei den Barmherzigen Schwestern als operative Ärztin tätig. Die Rückkehr nach Althofen erfolgte, nachdem eine der drei Augenabteilungen in Linz geschlossen wurde – ein Schritt, der sie wieder in ihre Heimatstadt führte.
„In Althofen operierte sie zunächst im Humanomed Zentrum sowie im Sanatorium Maria Hilf. Mit der Zeit wuchs jedoch die Ordination stetig und der große Zuspruch der Patienten führte dazu, dass operative Eingriffe dort schließlich nicht mehr möglich waren. Die Praxis entwickelte sich zu einem zentralen Bestandteil ihrer beruflichen Tätigkeit“, ist in der Aussendung zu lesen. „Ich war sehr, sehr glücklich in der Praxis, obwohl ich mir nie vorstellen konnte, eine Ordination zu führen. Es war, glaube ich, für mich bestimmt. Ich habe immer gerne gearbeitet und bin mit fast 100 Prozent meiner Patientinnen und Patienten gut ausgekommen“, sagt Mitterndorfer-Hinteregger. Seit 30. Juni befindet sich die Ärztin nun im Ruhestand.
Die Kassenstelle wird nachbesetzt. Vorerst steht die Stadt aber ohne Augenarzt da. Aus der öffentlich einsehbaren Reihungsliste der Kärntner Ärztekammer geht hervor, dass Sarah Andrea Gorton an erster Stelle für eine Kassenstelle gereiht ist. „Die Vergabe der Kassenplanstelle für Augenheilkunde nach Andrea Mitterndorfer-Hinteregger in Althofen ist erfolgt. Die Eröffnung der Ordination erfolgt grundsätzlich innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist. Ziel ist es, den Ordinationsbetrieb möglichst rasch, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Zusage zur Invertragnahme, aufzunehmen. Sollten im Einzelfall nachvollziehbare Gründe eine Verzögerung erforderlich machen, kann im Einvernehmen eine angemessene Fristverlängerung vereinbart werden“, teilt Monika Hasenbichler, stellvertretende Direktorin der Ärztekammer für Kärnten, mit.
Nahtlose Übergabe nicht immer möglich
Bis zur Eröffnung der neuen Ordination müssen Patienten auf eine andere Stelle ausweichen. „Die augenärztliche Versorgung im Bezirk St. Veit stellt derzeit eine Herausforderung dar. Vakante Kassenstellen führen zwangsläufig zu einer höheren Belastung der bestehenden Ordinationen und können längere Wartezeiten für Patientinnen und Patienten nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, offene Stellen rasch und nachhaltig nachzubesetzen.“
Eine nahtlose Übergabe ist leider nicht immer möglich. „Vor der Aufnahme des Ordinationsbetriebes sind unter anderem organisatorische, personelle und technische Vorbereitungen erforderlich. Eine wesentliche Voraussetzung ist insbesondere die Verfügbarkeit einer geeigneten Immobilie. In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass die Suche nach passenden Räumlichkeiten sowie gegebenenfalls notwendige Umbau- und Adaptierungsmaßnahmen einen erheblichen Zeitaufwand mit sich bringen“, fügt Hasenbichler an.