Die Regierung hat am Freitag ihr Paket zur Attraktivierung des Arbeitens im Alter final auf den Weg gebracht. Nach einem Umlaufbeschluss im Ministerrat wurde die Gesetzesnovelle im Parlament eingebracht, wo sie bei der ersten Sitzung nach der Sommerpause beschlossen werden könnte. Zentrales Element der Reform ist wie angekündigt ein ab 2027 geltender steuerlicher Freibetrag für jene, die im Alter arbeiten wollen. Gestärkt wird die betriebliche Vorsorge – allerdings erst 2028.
Bei den zentralen Punkten des Arbeitens im Alter hat sich gegenüber dem Begutachtungsentwurf wenig geändert. Personen, die nach Erreichung des gesetzlichen Antrittsalters weiterarbeiten, steht ab 2027 ein neuer steuerlicher „Aktivitätsfreibetrag“ von maximal 15.000 Euro pro Kalenderjahr bzw. bis zu 1.250 Euro pro Monat zu. Profitieren sollen sowohl Personen, die ihren Pensionsantritt über das gesetzliche Regelpensionsalter hinaus aufschieben, als auch jene, die bereits eine Alterspension beziehen und daneben weiterhin selbstständig oder unselbstständig dazuverdienen, sowie Personen in Teilpension.
Beim Zuverdienst sind 40 Versicherungsjahre Voraussetzung, für Frauen sind es zunächst 34 Jahre, das gleicht sich bis 2033 aber an. Personen, die bis 1. Juli dieses Jahres die Pension angetreten haben, können die nötigen Versicherungszeiten auch nach Pensionsantritt noch erarbeiten. Zudem entfällt in der „Aktivpension“ der Pensionsversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers. Bei Selbstständigen wird der Arbeitnehmeranteil vom Gesamtbetrag abgezogen. Abgeschafft wird andererseits der besondere Höherversicherungsbetrag für erwerbstätige Pensionsbezieher. Das dabei ersparte Geld soll in Arbeitsmarktmaßnahmen fließen.
Stärkung der betrieblichen Säule erst ab 2028
Die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge – also der zweiten Säule des Pensionssystems – kommt ebenfalls wie angekündigt, verschiebt sich aber. Die zentralen Maßnahmen treten nicht 2027, sondern erst 2028 in Kraft, weil die Vorsorge- und Pensionskassen mehr Vorlaufzeit für die Umsetzung benötigen. Künftig soll die betriebliche Vorsorge allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offenstehen, nicht nur jenen 25 Prozent, deren Betriebe bereits freiwillig in eine Pensionskasse einzahlen. Ein neues Modell neben der „Abfertigung neu“ soll zudem dafür sorgen, dass Beträge risikoreicher angelegt werden können. Beschäftigte können zudem ihre Abfertigung auch in eine Pensionskassenlösung oder in eine Lebensversicherung übertragen.
Neu gegenüber dem Begutachtungsentwurf ist, dass betriebliche Vorsorgekassen künftig nicht mehr als Kreditinstitute gemäß dem Bankwesengesetz gelten, sondern eine eigene Kategorie von Finanzinstituten darstellen. Der aufsichtsrechtliche Rahmen wird daher künftig im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geregelt. Damit sollen Rechtsunsicherheiten insbesondere in Bezug auf EU-Vorschriften beseitigt werden.
Die Regierung sprach am Freitag von einem „Paradigmenwechsel am Arbeitsmarkt und in der Altersvorsorge“. Vor allem ÖVP und Wirtschaftskammer feierten ihr Herzensprojekt Arbeiten im Alter, das nun Aktivpension heißt. „Auch die pensionierte Kellnerin, die ab und an im Gasthaus noch aushilft, profitiert von der Aktivpension“, betonte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Die NEOS begrüßten insbesondere die Stärkung der zweiten Säule.