Das können sich erwerbstätige Pensionisten bald sparen
Der „Aktivitätsfreibetrag“ von 15.000 Euro soll ein Anreiz sein, in der Pension dazuzuverdienen. Auch das Aufschieben der Pension wird begünstigt. Vier Beispiele, was die Regelung bringt.
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Die neue Regelung soll ab Jänner 2027 in Kraft treten, wird aber derzeit noch im Parlament begutachtet.
Die Regelung sieht auch steuerliche Begünstigungen für das Aufschieben des Pensionsantritts vor.
Die Maßnahme soll im ersten Jahr zu steuerlichen Mindereinnahmen von 330 Millionen Euro führen.
Der monatliche Freibetrag von 1250 Euro wird nur für Erwerbseinkommen gelten, nicht für für Boni, Kapitaleinkommen und betriebliche Versorgungsrenten.
Die Regierung rechnet, dass 90.000 Personen von der Steuererleichterung profitieren, mit einer durchschnittlichen Entlastung von 3600 Euro pro Jahr.
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