Einen Dolch mit Hakenkreuz aus der NS-Zeit und daneben eine Postkarte mit Adolf Hitler und weiteren SS-Offizieren, versehen mit der Aufschrift „Mein Führer“, hatte ein 26-jähriger Obersteirer im Wohnzimmer seiner Wohnung aufgehängt. Zudem besaß er einen Kunststoff-Reichsadler aus dem 3D-Drucker. Aufgrund der Zurschaustellung dieser nationalsozialistischen Devotionalien musste er sich wegen Wiederbetätigung am Landesgericht Leoben vor einem Schwurgericht verantworten.
„Eigentlich stehen Mörder und Schwerverbrecher vor einem Schwurgericht“, führt die Staatsanwältin ins Treffen. „Der Angeklagte ist sicher kein Schwerstverbrecher, aber bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung versteht der Gesetzgeber keinen Spaß und auch vermeintliche Kleinigkeiten sind strafbar“, betont sie vor den Geschworenen.
Kurze, stotternde Antworten
Vor Gericht verantwortet sich der unbescholtene 26-Jährige vollinhaltlich geständig. Auf die Fragen der Richterin antwortet der Angeklagte kurz und stotternd. Ob er sagen könne, was sich damals abgespielt hat, will die Richterin von ihm wissen. „Keine schönen Sachen. Es war Krieg und es ist schlimm, was mit den Juden passiert ist“, antwortet er.
Da er nicht bereit ist, weitere Angaben zur Sache zu machen, wird den Geschworenen seine Polizeiaussage verlesen. Darin gab er an, dass er den besagten Dolch um 800 Euro erworben habe, weil ihm die deutsche Handwerkskunst gefalle. Auf die Frage, ob er den Nationalsozialismus in der heutigen Zeit begrüßen würde, habe er geantwortet: „Nicht so extrem. Sie haben damals auf ihr Volk geachtet, aber die Folter und die Vergasung der Juden war nicht richtig.“
Weiteres Strafverfahren
Der Verteidiger verweist bei der Verhandlung auf den damaligen Drogenkonsum seines Mandanten. Gegen den 26-Jährigen ist ein weiteres Strafverfahren anhängig, in dem ihm ein Suchtmitteldelikt zur Last gelegt wird. Im Zuge dieser Ermittlungen gewährte der Angeklagte der Polizei freiwillig Zutritt zu seiner Wohnung. Dabei stießen die Beamten auf die nationalsozialistischen Devotionalien, die letztlich zu dem Verfahren wegen Wiederbetätigung führten.
Ein befreundetes Paar bestätigt im Zeugenstand, dass der Angeklagte die Nazi-Devotionalien in seiner Wohnung präsentierte. Beide hätten ihn aufgefordert, den Dolch und die Postkarte abzuhängen. Der Angeklagte habe darauf kaum reagiert. Über die NS-Zeit hätten sie sich ansonsten nicht unterhalten.
„War ein Fehler“
„Es tut mir leid, ich sehe ein, dass das ein Fehler war“, sagt der Angeklagte, bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen. Schlussendlich befinden sie den 26-Jährigen einstimmig für schuldig. Das Gericht verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren.
Die bereits bestehende Bewährungshilfe wird fortgeführt. Darüber hinaus ordnet das Gericht einen Besuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen an. Die sichergestellten NS-Devotionalien wurden eingezogen und werden vernichtet. Nach der Urteilsverkündung verzichtet der Angeklagte auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.