„Was in der Verfassung steht, ist einzuhalten“, sah ÖVP-Abgeordneter Gabriel Obernosterer in der Nationalratssitzung am Dienstag die Fakten pragmatisch. Und wenn man keine zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärntens Bezirken mehr schaffe, müsse man eben Kompetenzzentren schaffen, an denen der Rechtsverkehr in der Volksgruppensprache durchgeführt werden könne. „Die Demokratie zwingt uns zu dieser Änderung“, erklärte Justizministerin Anna Sporrer. „Kein zweisprachiger Richter wollte in diesen wunderschönen Gemeinden seinen Arbeitsplatz in Anspruch nehmen.“ Wobei sie betonte, „dass keine Bezirksgerichte geschlossen, sondern zusammengelegt werden“. In der Umsetzung werde es weiterhin Verhandlungen und Gerichtstage vor Ort geben, selbstredend auch in slowenischer Sprache, wenn gefordert.
Für das Landesgericht Klagenfurt bringt die Reform einen Vorteil: Der Umbau des Justizzentrums wird vorgezogen. Zudem werden die arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren mit Beteiligten aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens künftig in Klagenfurt durchgeführt. Bisher war Graz als Gerichtsstandort für solche Verfahren festgelegt. Eine weitere Änderung: Im Bereich des Oberlandesgerichts Graz werden künftig Personen bei der Richterausbildung bevorzugt, die „die entsprechende sprachliche Kompetenz“ vorweisen. „Ähnlich der Frauenförderung bei Vorliegen gleicher Qualifikation“, erklärte Sporrer.
Heftige Debatte
Vor allem die FPÖ-Abgeordneten Christian Ragger und Gernot Darmann wetterten mit zum Teil harten Worten gegen die Gesetzesänderung. „Das wurde von oben herab gemacht und die Rechnung wird bei der Kärntner Landtagswahl präsentiert“, sagte Ragger. Er wurde am Ende seiner Rede sogar von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz ob der Wortwahl „schäbig“ ermahnt. Olga Voglauer von den Grünen wandte sich gegen die von den FPÖ-Politikern vorgenommene Spaltung in Minderheits- und Mehrheitsbevölkerung: „Wir alle sind Österreich.“
Hermagor bleibt erhalten
Eine andere strittige Frage wurde im Zuge der Debatte auch geklärt: Das Bezirksgericht Hermagor bleibt erhalten. „Auch wenn es richtig wäre, es aus Gründen der Organisation zu schließen, aus dem Lesachtal wären es 120 Kilometer ins nächste Bezirksgericht nach Villach, das ist nicht mehr bürgernah“, sagte Obernosterer. Das Justizministerium bestätigte auf Nachfrage der Kleinen Zeitung lediglich, dass man „zu diesem Thema noch in Verhandlungen“ sei.