So wäre aus Sicht der Staatsanwaltschaft im konkreten Fall ein neuromuskuläres Monitoring und eine Narkosetiefemessung geboten gewesen. Die Patientin soll außerdem mit einem defekten Beatmungsbeutel beatmet worden sein, wobei laut den Logfile-Daten zu spät auf eine Beatmung mittels Ambubeutel umgestellt wurde. Die Frau soll infolgedessen siebeneinhalb Minuten gar nicht beatmet und letztlich fehlintubiert worden sein. Der Anklage zufolge führte das zu einem Kreislaufstillstand und einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Trotz eingeleiteter Rettungsmaßnahmen und der Überstellung in eine Klinik konnte die Frau nicht reanimiert werden. Sie starb an einem Herz-Kreislauf-Versagen.