Rasch hat es sich im Laufe des Montags herumgesprochen: Bei jenem Pkw-Lenker, der am Sonntag unverschuldet in den Turracher See gefahren und ertrunken ist, handelt es sich um Günter Fermitsch (64) aus Bad Kleinkirchheim. Er war seit seiner Jugend in verschiedenen Funktionen als Feuerwehrmann tätig.

Der Oberkärntner war gegen 14.30 Uhr von Kärnten kommend auf der B 95 in Richtung Predlitz unterwegs, als er im Bereich der Passhöhe - laut Polizei - höchstwahrscheinlich einen epileptischen Anfall erlitten hatte. Das führerlos gewordene Auto beschleunigte, rammte ein abgestelltes Fahrzeug, stürzte in den Turracher See und versank. Der Lenker konnte von den Feuerwehrtauchern nur noch tot aus dem Auto geborgen werden. Für die Mitglieder der Feuerwehren Ebene Reichenau, Krumpendorf und der Berufsfeuerwehr Klagenfurt war es natürlich auch sehr belastend, als sie erfuhren, dass sie einen Kameraden verloren hatten.

Fermitsch war Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kleinkirchheim und stellvertretender Abschnittskommandant für Millstatt/Radenthein. Abschnittskommandant Christian Göckler würdigt seinen Kollegen als beliebten Kameraden. „Er hat für die Feuerwehr gelebt, sich österreichweit bei verschiedenen Bewerben bewährt, das Funkleistungsabzeichen in Gold in der Steiermark gemacht und war auch im Strahlenschutz sehr aktiv“, so Göckler: „Fermitsch galt als vorsichtiger, umsichtiger Autofahrer.“

Lehre bei der Gemeinde

Beruflich war er bei der Gemeinde Bad Kleinkirchheim tätig. „Er begann im Jänner 1980 seine Lehre als Verwaltungsassistent, die er abschloss, und war bis Ende Juni 2016 in den unterschiedlichsten Aufgabenbereichen tätig: In der Buchhaltung, Finanzverwaltung, Statistik, im Gästemeldeamt, bei der Müllabfuhr und im Sozialbereich“, sagt Bürgermeister Matthias Krenn. „Mit seinem großen Engagement, seiner Verlässlichkeit und seiner Hilfsbereitschaft war er über Jahrzehnte ein geschätzter Mitarbeiter und Kollege.“ Aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme hätte er vorzeitig den Ruhestand angetreten.

Die Anteilnahme gilt seinem Vater, mit dem er zusammenwohnte, seinen Geschwistern, allen Verwandten und Freunden.