Beziehungsstreits zählen zu den häufigsten Auslösern von Fällen häuslicher Gewalt. Trennungen, eskalierende Konflikte oder ein nicht akzeptiertes Beziehungs-Aus können dazu führen, dass eine Person zur Gefahr für die ehemalige Partnerin oder den ehemaligen Partner wird. Um die betroffene Person unmittelbar zu schützen, sprechen die Sicherheitsbehörden in solchen Situationen häufig ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen die gefährdende Person aus. Dieses soll weiteren Übergriffen vorbeugen und den Opfern Sicherheit bieten.

Dass die Maßnahme in vielen Fällen nicht greift, zeigt eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nach einer Anfrage der Grünen. In den letzten fünf Jahren wurden in Kärnten 5126 Betretungsverbote ausgesprochen, aber in 672 Fällen missachtet (13 Prozent). 2025 waren es 148 Fälle von 849 ausgesprochenen Verboten (17 Prozent). „Für viele betroffene Frauen und Kinder endet die Gefahr nicht mit dem Aussprechen eines Verbotes“, sagt die Salzburger Grünen-Klubchefin Martina Berthold, die ein entschlossenes, koordiniertes und ausreichend finanziertes Handeln der Polizei fordert.

Bei der Verhängung eines Betretungsverbots ist die Polizei verpflichtet, das Gewaltschutzzentrum zu informieren. Die Mitarbeiter nehmen mit den gefährdeten Personen Kontakt auf, das gelingt in 92 Prozent der Fälle telefonisch. Angeboten würden Gefährdungseinschätzung und Sicherheitsplan, Entscheidungshilfen, Unterstützung bei Gerichtswegen oder Prozessbegleitung, sagt die Leiterin des Kärntner Zentrums, Margot Moser-Lechner. Sie betont zur richtigen Einschätzung der Zahlen: „Wenn beispielsweise von einem Gefährder fünf Verstöße ausgehen, werden alle fünf gezählt.“ Aber natürlich sei jede illegale Kontaktaufnahme eine zu viel.

Wichtige Verschnaufpause

„Die Überbrückung der häuslichen Gewaltsituation und die damit einhergehende Verschnaufpause für das Opfer sind sehr wichtig. Es gibt aber Gefährder (in 90 Prozent der Fälle von Gewalt in Paarbeziehungen geht diese vom Mann aus, Anm.), die glauben, dass sie sich nicht an das Verbot halten müssen“, so Moser-Lechner.

Margot Moser-Lechner
Margot Moser-Lechner © Dieter Kulmer

Ökonomische Abhängigkeiten

Die Gründe seien vielfältig: Das Betretungsverbot wird überraschend ausgesprochen und der Täter gibt vor Dinge des täglichen Alltags aus der Wohnung zu benötigen. Es gibt ökonomische Abhängigkeiten. Es gibt Gefährder, die sich glaubhaft reumütig entschuldigen und beteuern, Gewalttaten würden nie wieder passieren. Moser-Lechner: „Eine Trennung gelingt nicht von heute auf morgen, ist ein langwieriger Prozess. Es sind Kinder im Spiel und man sieht im Gefährder einen Partner, mit dem man das ganze Leben geplant hat, und nicht den Fremden, der einen im Park überfallen hat.“ In seltenen Fällen komme es auch vor, dass auch Opfer wieder den Kontakt suchen.

Laut Sicherheitspolizeigesetz muss die Einhaltung des Betretungsverbots von der Polizei zumindest einmal während der ersten drei Tage seiner Geltung kontrolliert werden. Die Einhaltung des Annäherungsverbotes ist hingegen nicht verpflichtend zu kontrollieren.

Polizeisprecher Matthias Kogelnig
Polizeisprecher Matthias Kogelnig © LPD Kärnten

In der Praxis werde allerdings sehr wohl über die gesetzliche Vorgabe hinaus öfter kontrolliert, „wenn es sich um konfliktträchtige Personen handelt und Gefahr besteht oder anzunehmen ist, dass sich die Person nicht an das Verbot hält. Die Kontrollen erfolgen natürlich stets unangekündigt“, sagt Matthias Kogelnig, Pressesprecher der Landespolizeidirektion Kärnten. Annäherungen könne man nicht überprüfen. „Wir können die Personen ja nicht observieren. Aber wenn ein Verstoß passiert und wir angerufen werden, wird eingeschritten, bei Problemfällen auch täglich oder stündlich.“ Es gebe dann eine neuerliche Wegweisung und eine Anzeige für den Gefährder.

Es sind Strafen bis zu 2500 Euro vorgesehen, im Wiederholungsfall sogar bis zu 5000 Euro. Sollte der Gefährder trotz Abmahnung sich weigern, die Örtlichkeit zu verlassen, bestehe auch die Möglichkeit der Festnahme, klärt der Polizeisprecher auf.