Es war eine herbe Schlappe für das Land, die Stadt Klagenfurt und die landeseigene Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV): Die Ausübung jener Call-Option, mit der der Klagenfurter Flughafen 2023 rückverstaatlicht wurde, erfolgte nicht rechtmäßig. Zu diesem Schluss kam das Handelsgericht Wien (HG) Ende des Vorjahres in erster Instanz – und zwar ausgerechnet einen Tag vor Weihnachten. Über das Urteil freuen durfte sich die Klägerin, die frühere Mehrheitseigentümerin Lilihill.

Schnell war klar, dass die öffentliche Hand gegen die Entscheidung berufen würde. Was bisher aber nicht bekannt war, ist, dass die Flughafenbetriebsgesellschaft und die K-BV sogenannte Ablehnungsanträge gegen die entscheidende Richterin eingebracht haben. Ein solcher Antrag ist möglich, wenn ein gesetzlicher Ausschließungsgrund vorliegt – etwa ein Verwandtschaftsverhältnis zu einer Partei – oder andere Umstände an der Unbefangenheit eines Richters zweifeln lassen.

Das Verfahren liegt noch beim Handelsgericht Wien
Das Verfahren liegt noch beim Handelsgericht Wien © APA / Helmut Fohringer

Verfahren „hängt“ beim Handelsgericht

Allerdings: Auch bei diesem Vorstoß setzte es für Stadt und Land in erster Instanz eine Niederlage. Der zuständige Senat am Handelsgericht sah keine Anhaltspunkte für eine Befangenheit. Das bestätigt der Rechtsanwalt der Stadt, Martin Wiedenbauer: „Wir haben gegen die Beschlüsse Rekurs erhoben.“

Darüber hätte nun das Oberlandesgericht Wien (OLG) zu entscheiden. Tatsächlich ist die Causa dort aber noch gar nicht anhängig. Wie HG-Mediensprecherin Barbara Rath-Ruggenthaler mitteilt, mussten die Beschlüsse zunächst noch „amtswegig berichtigt werden. Die angefochtenen Entscheidungen konnten daher bislang noch nicht dem Oberlandesgericht vorgelegt werden.“

K-BV-Vorstand Martin Payer zeigt sich „vorsichtig optimistisch, dass wir beim OLG obsiegen“. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Erst wenn rechtskräftig geklärt ist, ob die Richterin am Handelsgericht befangen ist, kann es inhaltlich wieder um die Frage gehen, ob die Call-Option rechtmäßig gezogen wurde oder nicht.