Im Herbst des Vorjahres sollen zwei 16-jährige Burschen auf einem Ball in der Obersteiermark Sex mit einem 15-jährigen Mädchen gegen deren Willen gehabt haben. Damals kursierten hartnäckig Gerüchte, dass es in dieser Ballnacht zu einer Vergewaltigung gekommen sei. Monatelang führte die Staatsanwaltschaft Leoben Ermittlungen gegen die beiden 16-Jährigen und stellte schließlich einen Strafantrag wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Während beim Strafbestand der Vergewaltigung jemand mit Gewalt oder gefährlicher Drohung zu einer sexuellen Handlung genötigt wird, geht es bei der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung um Sex gegen den Willen oder unter Ausnützung einer Zwangslage.

Freitagvormittag mussten sich die beiden obersteirischen Burschen nun vor dem Landesgericht Leoben verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohte ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Bereits bei ihrer Einvernahme durch die Polizei hatten der Schüler und der Lehrling einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der 15-Jährigen eingeräumt. Den Vorwurf, dass es gegen den Willen des Mädchens zum Sex gekommen sei, stritten beide vehement ab. Auch vor Gericht plädierten die Verteidiger auf nicht schuldig und verwiesen erneut darauf, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich erfolgt sei.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Da dieser Fall den höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft und es sich sowohl bei den beiden Angeklagten als auch bei dem mutmaßlichen Opfer um Jugendliche handelt, stellten die Verteidiger der Burschen zum Schutz der Betroffenen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Dem gab die zuständige Richterin Sabine Anzenberger statt, woraufhin die Verhandlung hinter verschlossenen Türen fortgeführt wurde.

Schlussendlich konnten die beiden bislang unbescholtenen Burschen bei der Urteilsverkündung aufatmen: Sie wurden in allen Anklagepunkten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Erklärung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.