Als die Beziehung zu ihrem Ex-Freund im März des Vorjahres in die Brüche ging, sei die 22-jährige Angeklagte „sehr verletzt gewesen und wollte Rache an ihm nehmen“. Gemeinsam mit einer Freundin kam sie dann auf die Idee, einen Mülleimer im Stadtgebiet von Leoben anzuzünden. Ihrem Ex-Freund, Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr und Schichtarbeiter, wollte sie so aufgrund des notwendigen Feuerwehreinsatzes eine schlaflose Nacht bereiten.

Das gibt sie Mittwochvormittag am Landesgericht Leoben vor Richterin Sabine Anzenberger zu. Doch es blieb nicht bei der einen Aktion. Sie und ihre Freundin sowie zwei junge erwachsene Männer wurden ebenfalls angeklagt, bis zu 15 Brandlegungen in wechselnder Besetzung an Müllcontainern zwischen 2024 und 2025 verübt zu haben. Dabei habe es sich großteils um Altpapiercontainer gehandelt, aber auch um Plastikcontainer, Rollcontainer und Hebetonnen. Die Mülleimer gerieten in Vollbrand, einige seien sogar völlig ausgebrannt.

Am Landesgericht Leoben wurde der Fall verhandelt
Am Landesgericht Leoben wurde der Fall verhandelt © KLZ / Klara Erregger

Viele Erinnerungslücken

Die Verhandlung gestaltet sich zunächst schwierig und zieht sich in die Länge. Denn die Aussagen der vier Freunde stimmen nicht überein, Erinnerungslücken erschweren die Befragungen durch die Richterin ebenfalls. Während zwei Personen jeweils nur Beitragstäter gewesen seien und das Auto während der Taten nie verlassen haben sollen, hätten die 22-Jährige einmal sowie ihr neuer Freund mehrmals selbst Hand angelegt und entweder Motoröl oder Benzin für das Starten des Feuers benutzt. Sie hätten jedoch nie einen „Großbrand auslösen wollen und haben immer darauf geachtet, dass keine Bäume oder Häuser in der Nähe waren, die auch Feuer fangen hätten können“, wie die Angeklagten schildern.

Schon zu Beginn der Verhandlung betonen alle vier Angeklagten jedenfalls, dass sie ihre Taten mittlerweile zutiefst bereuen: „In dem Moment habe ich es lustig gefunden, aber im Nachhinein bereue ich es jetzt sehr“, sagt eine der Angeklagten. „Ich würde so etwas nie wieder machen“, betont der Erstangeklagte, der erst kürzlich seinen 18. Geburtstag gefeiert hat. Ein weiterer Angeklagter habe zudem nach den Vorfällen jeglichen Kontakt zu den restlichen Personen abgebrochen. „Es war komplett unüberlegt, ich habe mich hinreißen lassen“, gibt er als Erklärung ab.

Diversion angeboten

Die vier jungen Erwachsenen haben Glück. Strafrichterin Anzenberger spricht sie für Brandlegungen vor März 2025 frei, für die restlichen bietet sie diversionelle Maßnahmen in Form von Geldbußen zwischen 1750 und 4150 Euro an. Ebenso müssen sie Schadenersatz von 1525,70 Euro an die Stadtgemeinde Leoben zahlen. Die Siedlungsgenossenschaft Donawitz und die Firma Saubermacher wollen ebenso Schadenersatz, diesen erkennen die Anwälte der Angeklagten jedoch nicht an und verweisen auf das Zivilgericht.