Wenn die Vertreterin der Justiz beim Anblick des Angeklagten feststellt, dass man sich bereits kennt, dann ist das zumeist kein gutes Zeichen. So geschehen kürzlich am Landesgericht Leoben, wo sich ein Ennstaler zum bereits vierten Mal vor Richterin Sabine Anzenberger verantworten musste. Dass er um eine Haftstrafe nicht umhinkommen wird, war dem 18-Jährigen aber bereits vorher klar. Die Befürchtung äußerte er schon unmittelbar, nachdem er im Februar dieses Jahres – während einer laufenden Probezeit – gleich mehrfach straffällig geworden war.

Vor einem Lokal im Paltental soll er einem Mann mit einem Schlagring erst mehrere wuchtige Schläge gegen den Kopf versetzt haben. Anschließend soll er ihm eine Pistole an den Kopf gehalten und ihn mit den Worten „Schleich di!“ zum Verlassen der Örtlichkeit aufgefordert haben. Später, so die Staatsanwaltschaft, habe er zwei Zeugen zu einer Falschaussage bewegen wollen. Zu Hause habe er überdies trotz aufrechten Waffenverbots zusätzlich zum Schlagring noch Pfefferspray, Kampfäxte, Klappmesser und anderes mehr gehortet.

Angeklagter zeigt sich geständig

Gleich mehrere Vergehen werden ihm deshalb zur Last gelegt: versuchte schwere Körperverletzung, schwere Nötigung, Bestimmung zur Falschaussage sowie Verstoß gegen das Waffengesetz. „Ein Geständnis wäre ein wesentlicher Milderungsgrund – und bei Ihnen zählt jeder Grund doppelt“, gibt die Richterin dem bislang nur teilweise Geständigen zum Verhandlungsstart noch einen wertvollen Rat.

Sein Mandant werde sich vollumfänglich geständig zeigen, kündigt der Verteidiger des Ennstalers an. Und so ist es dann auch. Ja, sagt er, es habe sich alles genau so zugetragen, wie im Strafantrag der Staatsanwaltschaft geschildert. Er sei alkoholisiert gewesen, das habe seine Hemmschwelle gesenkt, rechtfertigt er sich. „Wie stark alkoholisiert auf einer Skala von null bis zehn?“, fordert Anzenberger eine Einschätzung. „Acht“, so der Angeklagte.

„Warum führt man Schlagring mit sich?“

„Wussten Sie, dass gegen Sie ein Waffenverbot besteht?“, fragt die Richterin. „Ja“, so die Antwort. „Warum haben Sie dann einen Schlagring?“ – „Ich hab‘ immer schon gerne Waffen bei mir zu Hause aufgehängt.“ – „Warum führt man beim Ausgehen überhaupt einen Schlagring mit sich?“ – „Ich kann‘s nicht sagen.“

Ob er wisse, was passieren könne, wenn man jemanden mit einem Schlagring schlägt. „Bleibende Schäden“, sagt der Angeklagte. „Wenn es blöd hergeht, dann können Sie auch jemanden umbringen“, korrigiert ihn Anzenberger. Und hat noch eine weitere Frage: „Sie sitzen jetzt das vierte Mal bei mir. Wissen Sie noch, was ich Ihnen letztes Mal gesagt habe?“ Die leise Antwort darauf: „Dass ich beim nächsten Mal sitzen gehe.“

Fast zweijährige unbedingte Haftstrafe

Nachdem auch mehrere Zeugen bestätigt haben, dass sich der Vorfall wie von der Staatsanwaltschaft geschildert zugetragen hat, schreitet die Richterin zur Urteilsverkündung. Und verhängt wenig überraschend eine unbedingte Haftstrafe. Die mit zehn Monaten noch relativ niedrig ausfällt – unter anderem deshalb, weil der Angeklagte alkoholisiert und geständig war. Weil jedoch zusätzlich eine frühere Bewährungsstrafe widerrufen wird, summiert sich die Freiheitsstrafe auf 22 Monate.

Anzenberger stellt dem damit Verurteilten aber trotzdem noch einen Lichtblick in Aussicht. „Ich spreche mich per se nicht gegen eine Fußfessel aus.“ Ob er diese erhalte oder nicht, hänge aber von verschiedenen Faktoren ab. „Diese Chance gebe ich Ihnen noch“, so die Richterin.