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Sterbehilfe oder Mord?

Steirischer Winzer wurde in Prozess vom Mordvorwurf freigesprochen

58-jähriger Steirer soll laut Anklage 71-Jährige mit Medikament getötet haben. Es folgte aber ein Freispruch zum Mordvorwurf. Dennoch zwei Jahre teilbedingte Haft für den Winzer wegen versuchten schweren Betrugs. Urteil nicht rechtskräftig
Der Artikel für Sie zusammengefasst
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  • Ein 58-jähriger Steirer steht wegen Mordes vor Gericht, da er eine 71-jährige Frau mit einem Medikament getötet haben soll.
  • Der Angeklagte bestreitet den Mordvorwurf und behauptet, im Rahmen der gesetzlich erlaubten Sterbehilfe gehandelt zu haben.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft und argumentiert mit einer geschlossenen Indizienkette, die die Schuld des Winzers beweise.
  • Der Verteidiger plädiert auf Freispruch und betont, dass die Frau nicht mehr leben wollte und der Angeklagte auf ihren ausdrücklichen Wunsch handelte.
  • Neben der Kernfrage des Mordes oder der Sterbehilfe wurden im Prozess auch finanzielle Aspekte und frühere Vergehen des Angeklagten beleuchtet.
Der Winzer beim Prozessauftakt
© KLZ/Lobnik
Der Winzer beim Prozessauftakt
© KLZ/Lobnik
11. Mai 2026,
15:02 Uhr

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