Eine Erzieherin wird sich demnächst am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen: Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau das Vergehen des Quälens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen vor. Für die Kärntnerin, die alle Vorwürfe bestreitet, gilt die Unschuldsvermutung.
Zugetragen haben sich die jetzt angeklagten Vorfälle im Juni 2025: Die Frau arbeitete in einer Kindergruppe als Erzieherin. Ein Kind, das von ihr betreut wurde, war ein Bub. Der Siebenjährige hatte Probleme, seinen Stuhlgang zu kontrollieren, sodass er einige Male in die Hose machte. Das ließ die Erzieherin offenbar die Kontrolle verlieren. Sie soll den Buben „wiederholt erniedrigt haben, indem sie ihn so lange anschrie, bis er duschen ging“, heißt es in den Ermittlungen. Zudem soll sie ihn gezwungen haben, „seine Unterhosen händisch zu waschen".
„Geh dich duschen!“
In der Realität sollen heftigere Sätze gefallen sein. Die Erzieherin soll zum Buben gesagt haben: „Geh dich duschen, du hast dich schon wieder angeschissen! Du stinkst nach Scheiße, das ganze Haus stinkt nach Scheiße! Du bist doch schon alt genug, warum scheißt du dir immer noch in die Hose.“
Die Frau wird von mehreren Zeuginnen belastet, auch vom Opfer: Die Erzieherin habe „immer sehr laut geschrien und sei oft zornig gewesen“, sagte der Bub in seiner Befragung. Eine Arbeitskollegin sagte unter anderem, dass die jetzt Angeklagte mit dem Buben „in einer sehr erniedrigenden Art gesprochen“ habe. Die meisten Zeuginnen bestätigen diesen möglicherweise strafrechtlich relevanten Umgang mit dem Siebenjährigen.
„Sie war auch liebevoll“
Gleichzeitig sagten sie aber auch aus, dass die Frau „liebevoll sein könne“ und „in der Kinderbetreuung vieles sehr positiv gemacht“ habe. Doch wenn ihr etwas nicht gepasst habe, habe sie „auch binnen kürzester Zeit mit den Kindern laut gebrüllt oder diese verbal erniedrigt“.
Doch vor allem den Siebenjährigen dürfte sich die Frau laut Ermittlungen als „Gegner“ ausgesucht haben. Das habe sogar dazu geführt, dass der Bub „sich freiwillig duschen gegangen sei, wenn er die Frau gesehen habe“. Dies auch dann, wenn er gar nicht in die Hose gemacht habe.
Eine Folge: Die anderen Kinder hätten „daraufhin begonnen, sich über den Buben aufzuregen und sich über ihn lustig zu machen". Dieser habe nach seinem angeblichen Fehlverhalten „allein essen müssen und dabei verloren und traurig gewirkt“.
Auffassungsunterschiede
Dass die Sache jetzt öffentlich bekannt wird, ist Auffassungsunterschieden zwischen Staatsanwaltschaft (StA) und Landesgericht (LG) Klagenfurt begründet: Erstere hat Strafantrag gegen die Frau eingebracht. Der zuständige Richter wies diesen im Februar ab, „weil der Sachverhalt nicht so weit geklärt sei, dass eine Verurteilung der Angeklagten naheliege“. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung Beschwerde bei Oberlandesgericht (OLG) Graz eingebracht und Recht bekommen. Das LG muss eine Verhandlung gegen die Frau durchführen. In der könne der Richter immer noch das Opfer durch einen Sachverständigen befragen lassen. Etwa wenn er der Ansicht ist, dass das notwendig ist, um beurteilen zu können, ob dem Siebenjährigen seelische Qualen zugefügt wurde, so das OLG.
Für die Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.