Zu früh gekündigt, Urlaub falsch verbucht: Übles Spiel mit Leiharbeiter
Ein Leiharbeiter wurde zu früh gekündigt, seine Stehzeiten blieben unbezahlt, sogar sein Urlaub wurde falsch verbucht. Die Arbeiterkammer erstritt für den Mann 4300 Euro.
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Ein Leiharbeiter wurde zu früh gekündigt und erhielt keine Bezahlung für Stehzeiten; auch Urlaub wurde falsch verbucht.
Die Arbeiterkammer setzte sich für den Mann ein und erstritt eine Nachzahlung von 4300 Euro.
Der Fall zeigt, dass viele Leiharbeiter trotz Einsatzbereitschaft und harter Arbeit unrechtmäßig behandelt werden.
Der Arbeitgeber beendete das Dienstverhältnis nicht gesetzeskonform, was die Arbeiterkammer Kärnten feststellte.
Am Ende erhielt der Arbeitnehmer eine Nachzahlung für Kündigungsentschädigung, Stehzeiten und korrigierten Urlaubsanspruch.
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