„Fristlose“ für Kassiererin nach Streit um Rabatt-Pickerl
Kärntner Supermarkt-Angestellte wegen Körperverletzung angezeigt. Verfahren wurde eingestellt, da war sie aber längst gekündigt.
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Eine Kassiererin wurde nach einem Streit um einen nicht verrechneten Rabatt von 1,25 Euro fristlos gekündigt.
Der Kunde beschuldigte die Kassiererin der Körperverletzung, nachdem sie versuchte, ihm das Handy zu entreißen.
Das Verfahren wegen Körperverletzung wurde eingestellt, jedoch läuft ein Verfahren wegen Verleumdung gegen den Kunden.
Die Supermarktkette bot der gekündigten Kassiererin ein Gespräch an, das sie jedoch ablehnte.
Ein Anwalt erklärt, dass das Filmen von Personen grundsätzlich erlaubt ist, wenn es einem berechtigten Zweck dient, jedoch nicht zur öffentlichen Verbreitung.
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