Der Jugendliche wurde zur Gänze freigesprochen. Das Gericht ging von sexuellen, aber „völlig einvernehmlichen“ Handlungen aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Ein 16-jähriger Jugendlicher wurde in Wien vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 12-Jährigen freigesprochen.
Das Gericht stellte fest, dass die sexuellen Handlungen "völlig einvernehmlich" waren und es keine Gewalt gab.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, und die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Der Verteidiger kritisierte eine "unglaubliche Vorverurteilung" seines Mandanten.
Der Fall hatte im Vorjahr für mediales Aufsehen gesorgt, und es wird gegen andere Jugendliche ermittelt.
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