Fast ein Jahr lang hat die türkis-grüne Koalition um einen Mietpreisdeckel gerungen. Ein entsprechender Entwurf wurde am Dienstag im Ausschuss für Bauten und Wohnen im Nationalrat behandelt, für Ende der Woche ist ein Beschluss im Plenum geplant.

Rund 75 Prozent der Mieterinnen und Mieter in Österreich sollen damit künftig vor besonders starken Kostensteigerungen geschützt sein, betont die grüne Wohnsprecherin Nina Tomaselli. Nach dem aktuellen Entwurf soll die inflationsbedingte Anpassung aller geregelten Mieten in den Jahren 2024 bis 2026 ausgesetzt werden oder maximal fünf Prozent betragen.

Ab 2027 sollen die Erhöhungen dann nach einem neuen Modus berechnet werden, herangezogen werde dabei die durchschnittliche Inflation der vorangegangenen drei Jahre. Liegt der auf diese Weise errechnete Wert bei höchstens fünf Prozent, müssen die Mieterinnen und Mieter für die volle Erhöhung aufkommen. Liegt der Wert darüber, ist nur die Hälfte dieses Teils der Erhöhung zu bezahlen. Was sich durch die Neuregelung konkret für die Mieterinnen und Mieter ändern soll, hängt aber auch von der Art des Mietvertrages ab.

Kategoriemieten

Wer in einem Altbau (vor 1945 errichtet) einen Mietvertrag vor 1994 abgeschlossen hat, fällt in die Gruppe der Kategoriemieten. Wohnungen wurden je nach Ausstattung in die Kategorien A bis D eingeteilt und anhand dieser Einstufung der Mietzins bestimmt. Eine Inflationsanpassung ist bis jetzt immer dann vorgesehen, wenn die Teuerungsrate eine Fünf-Prozent-Schwelle überschreitet. Damit kam es zuletzt teils mehrmals jährlich zu Mieterhöhungen. 2024 soll nun die Erhöhung gänzlich ausgesetzt werden, dann sollen die Mieten maximal einmal jährlich steigen. Dabei gilt der oben beschriebene Deckel von fünf Prozent.

Richtwertmieten

Abgelöst wurden die Kategoriemieten 1994 von den Richtwertmieten. Der Mietzins im Altbau wird seither aus einem Grundwert und diversen Zu- oder Abschlägen berechnet, für höhere Kosten sorgt etwa eine gute Lage oder ein Aufzug im Haus. Eine Anpassung der Mieten an die Inflation war bisher alle zwei Jahre vorgesehen. Für diese Gruppe ändert sich 2024 nichts, da im kommenden Jahr ohnehin keine Erhöhung angestanden wäre. Ab dem Jahr 2025 wird sich der bei fünf Prozent eingezogene Deckel allerdings bemerkbar machen. Auch die Richtwertmieten sollen künftig jährlich anstatt alle zwei Jahre an die Teuerung angepasst werden.

Genossenschaftswohnungen

Auch die Mieten im ausfinanzierten gemeinnützigen Wohnbau werden alle zwei Jahre erhöht, hier wäre die nächste Anpassung 2024 ins Haus gestanden. Da zur Berechnung die Inflation der Jahre 2022 und 2023 herangezogen worden wäre, wäre diese Mieterhöhung besonders hoch ausgefallen. Nun soll hier ein Deckel in bei fünf Prozent eingezogen werden. Die Mieterinnen und Mieter im gemeinnützigen Wohnbau sind also zumindest im kommenden Jahr die größten Profiteure der Neuregelung.

Freie Mietverhältnisse

Keinen Einfluss hat die geplante Regelung auf sogenannte freie Mietverhältnisse, also private Mietverträge in Nachkriegsbauten. Bei der Festlegung des Mietzinses und dessen Erhöhung haben die Vermieter weitgehend freie Hand. Noch im Sommer hatten ÖVP und Grüne angekündigt, auch hier über eine Regelung nachzudenken. Da es sich allerdings um einen Eingriff ins Eigentum gehandelt hätte, wäre für den Beschluss wohl eine Verfassungsmehrheit notwendig gewesen – und damit die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ.

Diese winkten allerdings ab und sparten auch am Dienstag nicht mit Kritik an den Plänen der Regierungsparteien. „Auf den Schmähdeckel der Regierung folgt jetzt der nächste PR-Gag“, kommentiert SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher in einer Aussendung. Gegenüber dem bereits im Sommer vorgestellten Modell eines Mietpreisdeckels gebe es kaum Änderungen. Die FPÖ sieht einen „Anschlag auf den gemeinnützigen Wohnbau“, schließlich seien Genossenschaftswohnungen von der Deckelung umfasst, freie Mietverhältnisse dagegen nicht.