„Schaffung von Wohnraum“
Aller Anfang ist bei der Schaffung von Wohnraum schwer – nicht mit
dem zinsenlosen AK-Wohnbaudarlehen! Mit dem Wohnbaudarlehen
wird ein Hausbau, ein Wohnungskauf, eine Sanierung oder Investition in Alternativenergie gefördert. Der Förderungsbetrag des zinsenlosen AK-Wohnbaudarlehens reicht von 800 Euro bis zu einem Maximalbetrag von 6.000 Euro. Auf das zinsenlose Darlehen, mit einer monatlichen Rückzahlungsrate von 40 Euro bis 100 Euro, haben alle kammerumlagepflichtigen (mind. 1 Jahr) Arbeitnehmer
einen mehrmaligen Anspruch.

„Junges Wohnen“
Zusätzlich gibt es für junge Arbeitnehmer, die ein eigenes Zuhause
gründen wollen, ein zinsenloses Wohnbaudarlehen in der Höhe von 3.000 Euro für eine Genossenschafts- oder Gemeindewohnung.

Die Voraussetzungen für ein „Junges Wohnen“-Darlehen sind:

  • Sie haben das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie müssen, wenn Sie Arbeitnehmer sind, zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der AK Kärnten mindestens sechs Monate umlagepflichtig gewesen sein.
  • Sie müssen, wenn Sie Lehrling sind, zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und in einem aufrechten Lehrverhältnis stehen.
AK-Präsident Günther Goach: „Wohnen muss leistbar sein, die AK hilft.“
AK-Präsident Günther Goach: „Wohnen muss leistbar sein, die AK hilft.“ © AK/JOST&BAYER