Vor der Anschaffung von Eigentum sollte nicht übereilt eine Unterschrift unter den Kaufvertrag gesetzt werden, sondern man soll sich die Zeit für einen gründlichen Immobiliencheck und die Prüfung des Kaufvertrags nehmen. Für diese Prüfung stehen die steirischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gerne zur Verfügung, denn sie wissen durch ihre jahrelange Erfahrung, worauf es beim Immobilienkauf ankommt.

Beim Erwerb eines Grundstückes wird zum Beispiel abzuklären sein, welche Widmung laut Flächenwidmungsplan das gegenständliche Grundstück aufweist. Weiters wird im Rahmen der Vertragserrichtung geprüft, ob sich der Kaufgegenstand in einer Hochwasserschutzzone befindet oder im geografischen Informationssystem Altlasten ausgewiesen ist. Wichtig ist auch, zu prüfen, ob die Zufahrt zur Liegenschaft rechtlich sicher geregelt ist zum Beispiel durch einen Miteigentumsanteil am Zufahrtsweg oder durch ein Servitut der Zufahrtsstraße.

Immer sollte auch ein Blick ins Grundbuch der betreffenden Liegenschaft geworfen werden, um die Lastenfreiheit der Liegenschaft festzustellen bzw. um zu klären, welche Lasten zu übernehmen sind. Lasten, die im Grundbuch ersichtlich sind, stellen dabei weniger ein Problem dar als die sogenannten außerbücherlichen Lasten. Ein Beispiel: Wenn der Nachbar 30 Jahre lang über den Grund fährt, dies aber im Grundbuch nicht eingetragen wurde, weil es im Ort ohnehin bekannt war. Auch mündliche Pachtverträge können existieren oder es wurden aus Bonitätsgründen Pfandurkunden lediglich hinterlegt. Damit diese außerbücherlichen Lasten nicht nachträglich zu einer finanziellen Belastung des Käufers führen, können hier vertraglich umfangreiche Vorkehrungen getroffen werden.

Gibt es auf dem Grundstück schon Bauwerke, so kann im Rahmen eines Immobilienchecks vor einem Kauf auch in den Behördenakt Einsicht genommen werden. Hier kann geprüft werden, ob alle notwendigen Bewilligungen vorhanden sind, damit man nicht später mit einem Abrissbescheid oder einer nicht vorhandenen Benützungsbewilligung konfrontiert wird.