Der folgende Überblick zeigt, welche Rechte Patientinnen und Patienten konkret haben und welche Stellen in Kärnten bei Problemen oder zur Durchsetzung dieser Rechte Unterstützung bieten.

In Österreich besteht unter anderem ein Recht auf angemessene Pflege und Betreuung, Information und Mitbestimmung im Gesundheitswesen. Diese Rechte gelten nicht nur im Krankenhaus, sondern auch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, in Pflegeheimen oder bei mobilen Pflegediensten und sie sind durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geschützt. Gesetzlich verankert sind sie in der Patientencharta sowie in verschiedenen bundes- und landesrechtlichen Regelungen. Zu den zentralen Regelungen gehören neben der Patientencharta das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, das Heimaufenthaltsgesetz sowie das Bundespflegegeldgesetz.

Warum sollte ich meine Rechte kennen?

Um sicherzustellen, dass die eigenen Rechte auch gewahrt werden, ist es wichtig, diese zu kennen. Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf Behandlung und Pflege, unabhängig von Alter, Herkunft oder Religion. Die Versorgung soll dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und eine möglichst effektive Schmerzlinderung gewährleisten. Auch die Qualität der Betreuung muss laufend gesichert sein. Besonders wichtig ist das Recht auf Würde: Die Intimsphäre ist zu wahren, persönliche Lebensrhythmen sind zu berücksichtigen, und auch spirituelle Betreuung muss auf Wunsch möglich sein. Ein weiteres zentrales Prinzip ist die Selbstbestimmung: Man muss umfassend über Diagnose, Behandlungsoptionen, Risiken sowie Kosten informiert werden. Auch Vorsorge- und Willenserklärungen spielen eine große Rolle: Patientinnen und Patienten haben das Recht, im Vorhinein ihren Willen festzuhalten – etwa in Form einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder eines Widerspruchs gegen eine Organspende. Zur Durchsetzung der Rechte gibt es in jedem Bundesland unabhängige Patientenanwaltschaften oder -vertretungen. Sie informieren, vermitteln bei Konflikten, helfen bei der außergerichtlichen Klärung nach Behandlungsfehlern und zeigen Missstände auf – allerdings ohne gerichtliche Vertretung. Auch Ombudsstellen für Pflege und Betreuung und Rechtsanwalts- oder Notariatskammern können unterstützen. Kommt es in einem öffentlichen oder gemeinnützigen Krankenhaus zu einem Schaden, kann unter Umständen der Patientenentschädigungsfonds einspringen. Das entsprechende Verfahren ist kostenlos und wird durch die Patientenanwaltschaft abgewickelt. Insgesamt gewährleisten diese Strukturen, dass Rechte von Patientinnen und Patienten nicht nur auf dem Papier existieren, sondern im Pflege- und Gesundheitsalltag auch durchgesetzt werden können. Am besten informiert man sich direkt bei den genannten Stellen über deren Angebote und die möglichen Kosten. Wer sich gerne vorab genauer erkundigen möchte, findet auf den jeweiligen Webseiten weitere Informationen.

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