Was erlaubt ist und was man lieber behalten sollte
Gastkommentar.
Im Geschäftsleben entspricht es guter Gepflogenheit, insbesondere in der Weihnachtszeit Zuwendungen an Geschäftspartner oder deren Mitarbeiter zu überreichen. Nicht alles, was gut gemeint ist, ist aber strafrechtlich erlaubt. Damit die Zuwendung den Vorteilsgeber und den Vorteilsnehmer nicht „teurer“ als gedacht zu stehen kommt, räumt der nachfolgende Überblick mit den gängigsten strafrechtlichen Irrtümern auf:
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.