Nach einer pandemiebedingten Pause sind Weihnachtsfeiern seit vergangenem Jahr wieder ein Fixpunkt im Kalender der Unternehmen. Derartige Zusammenkünfte haben vor allem als sozialer Treffpunkt eine Bedeutung: Mitarbeiter und Vorgesetzte stellen einmal im Jahr ihren betrieblichen Erfolg und die Zusammenarbeit bei einer geselligen Feier in den Mittelpunkt. Das fördert den Teamgeist und kann im Hinblick auf das neue Jahr motivierend wirken. Um den perfekten Rahmen zu bieten, werden Weihnachtsfeiern meist in Gastronomie- und Hotellerie-Betrieben abgehalten.
„Damit es bei solchen Feiern nicht zu einer Katerstimmung im Nachhinein kommt, sollten vorab wesentliche Dinge geklärt sein“, rät Stefan Sternad, Obmann der Sparte Gastronomie in der Wirtschaftskammer Kärnten. Vor Ausrichtung der Weihnachtsfeier fixiert werden sollte der zeitliche Rahmen vom Beginn bis zur Dauer der Veranstaltung sowie die Gästeanzahl, damit sich die Gastronomiebetriebe vorbereiten können. Ebenfalls festgelegt werden sollten der Ablauf und die Art der Bewirtung. „Entweder man greift als Kunde auf fertige Menüs zu einem Paketpreis zurück oder – noch besser – man gibt dem Wirt einen Pro-Kopf-Preis für Speisen und Getränke vor“, sagt Sternad. Der Gastronom könne in diesem Fall dann maßgeschneidert auf die Wünsche eingehen, ohne dass es zu unliebsamen Überraschungen bei der Bestellung kommt. Außerdem rät der Experte zu klaren Stornoregeln: „Wenn weniger Gäste kommen als geplant oder gar die ganze Gesellschaft ausfällt, sollte es klare Regeln seitens des Betriebes geben, bis wann die Feier storniert werden kann und welche Stornogebühren verrechnet werden.“ Auch die Höhe einer etwaigen Anzahlung, Reservierungsgebühr und Zahlungsziel sollten vorab geklärt sein.