Wir haben voriges Jahr im April unser erstes Kind bekommen. Meine Frau war im vorzeitigen Mutterschutz und hat von Jänner bis Ende Mai monatlich 1100 Euro Wochengeld bekommen, danach Kinderbetreuungsgeld. Steht mir der Alleinverdienerabsetzbetrag zu?
Ja, weil Sie für ein Kind für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen haben und die Einkünfte Ihrer Frau den Grenzbetrag von 6000 Euro nicht überschritten haben. Sie erhalten vom Finanzamt 494 Euro zurück. Das Wochengeld zählt dabei als Einkommen, das Kinderbetreuungsgeld nicht.