Mit Sonderabgaben auf Produkte wie Tomatenketchup, Wein, Reisekoffer und Spielekonsolen soll der Schaden durch illegale Subventionen für den US-amerikanischen Flugzeugbauer Boeing ausgeglichen werden, teilte die zuständige EU-Kommission am Mittwoch mit. Er wurde bereits 2012 auf rund 12 Milliarden Dollar (10,6 Mrd. Euro) pro Jahr geschätzt und vor allem durch Wettbewerbsnachteile für den europäischen Flugzeugbauer Airbus begründet.

Neben den genannten Lebensmitteln und Getränken könnten auch Güter wie amerikanische Traktoren, Hubschrauber, Fahrradrahmen sowie Nüsse, Schokolade und gefrorener Fisch betroffen sein.

Es gab schon einen Konter auf Stahlzölle

Zuletzt hatte die EU bereits Vergeltungszölle auf US-Produkte wie Whiskey, Jeans und Motorräder eingeführt, um amerikanische Sonderzölle auf Stahl- und Aluminium-Importe auszugleichen.

Auf Importe aus Amerika nach Europa im Wert von 20 Milliarden Dollar (17,7 Mrd. Euro) könnten Einfuhrabgaben entfallen, erklärte die EU-Kommission am Mittwoch. Das endgültige Volumen der Zölle werde von der Welthandelsorganisation (WTO) festgelegt.

Die Drohung mit Importabgaben stelle eine Vorsichtsmaßnahme dar, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. "Die EU steht für Diskussionen mit den USA bereit, wenn die Gespräche ohne Vorbedingungen sind und auf ein faires Ergebnis abzielen."

Öffentliches Konsultationsverfahren gestartet

Um zu verhindern, dass die Vergeltungszölle auch Unternehmen und Verbrauchern in Europa schweren Schaden zufügen, startete die EU-Kommission mit der Veröffentlichung der Produktliste ein öffentliches Konsultationsverfahren, das bis Ende Mai dauern soll. Für Verbraucher in Europa könnten die Zusatzzölle zum Beispiel zu Preiserhöhungen führen. Zudem dürften Unternehmen Umsatzeinbußen verbuchen, die US-Produkte weiterverarbeiten oder importieren.

Die Grundlage für die EU-Pläne hatte am vergangenen Donnerstag der Streitschlichtungsausschuss der Welthandelsorganisation (WTO) gelegt, indem er ein Urteil zu illegalen Subventionen für den amerikanischen Flugzeughersteller Boeing formell bestätigte. Die WTO muss später auch noch die konkreten Vergeltungszollpläne billigen. Vermutlich könnten die Sonderabgaben frühestens Anfang des kommenden Jahres eingeführt werden, hieß es von Experten der EU-Kommission.

Grundlage für Schlichtungsgespräche?

Erst in der vergangenen Woche hatten auch die USA Pläne für Vergeltungszölle auf diverse Importe aus der EU vorgestellt. Sie beruhen darauf, dass dem WTO-Urteil zufolge auch der europäische Flugzeugbauer Airbus illegale Staatshilfen in Milliardenhöhe erhalten hat. Die US-Sonderzölle sollen jährlich auf Güter im Wert von rund 11 Milliarden Dollar (9,7 Mrd. Euro) fällig werden. Darunter sind neben Produkten und Komponenten für die Luftfahrtindustrie auch zahlreiche andere Waren wie etwa etliche Käsesorten, Olivenöl, Orangen oder Meeresfrüchte.

Die Frage ist nun, ob die beiderseitigen Vorbereitungen für Vergeltungszölle die Grundlage für Schlichtungsgespräche werden können. Dagegen spricht, dass US-Präsident Donald Trump sein Land als Opfer unfairer Handelsabkommen sieht und seinen Anhängern eine strikte "Amerika zuerst"-Politik versprochen hat.

Beschwerde der EU als Auslöser

Auslöser des Streits war eine Beschwerde der EU bei der in der Genf ansässigen WTO über US-Subventionen für den Flugzeugbauer Boeing. Die USA ihrerseits werfen Europa ebenfalls illegale Beihilfen für den Boeing-Rivalen Airbus vor. Der Streit zwischen den USA und der EU zieht sich schon seit Jahren hin. Die WTO hat sich fast 15 Jahre damit beschäftigt und in einem Schiedsspruch beiden Seiten einen Teilerfolg zugestanden.

Zudem gaben die EU-Staaten am Montag grünes Licht für offizielle Handelsgespräche mit den USA. Diese könnten den transatlantischen Handelskonflikt entschärfen. Die US-Regierung hatte schon 2018 Abgaben auf europäische Stahl- und Aluminiumimporte erhoben, woraufhin die EU mit höheren Zöllen auf US-Produkte wie Whiskey und Jeans reagierte. Trump droht zudem mit Sonderzöllen auf Autos aus der EU, die vor allem die großen Autobauer treffen würden.