Je früher man sich in Sachen Kranken-, Pflege- und Lebensversicherung Gedanken macht, desto besser ist es. Für bestimmte Situationen wie etwa das Zusammenleben von mehreren Generationen in einem Haus sind auch vertragliche Regelungen wichtig.
Dem lateinischen Ursprung nach steht Familie für „Hausgemeinschaft“, hierzulande wird darunter meist das soziale Gefüge aus Vater, Mutter und Kind(ern) verstanden. Oft leben auch Großeltern im selben Haushalt und fast ein Drittel aller nichtehelich zusammenlebenden Paare mit Kindern sind in Österreich Patchwork-Familien (laut Statistik Austria). Kurzum: Für das Dasein als Familie gibt es viele verschiedene Möglichkeiten. Diese verschiedenen Lebensumstände sind es auch, die über das Erfordernis der Absicherung bestimmen - etwa in Sachen Testament.
Für traditionelle Verhältnisse ausgelegt
„Das gesetzliche Erbrecht ist in Österreich auf die traditionellen Familienverhältnisse ausgelegt. Für Familienformen wie die Patchwork-Familie oder Lebensgemeinschaften gilt es daher einiges zu bedenken“, betont der Grazer Notar Martin Lux. Mit einem Testament kann der Erblasser zum Beispiel seine nach dem Gesetz nicht erbberechtigte Lebensgefährtin und deren Kinder für den Fall seines Ablebens absichern. „Es geht beim Thema Testament nicht um das Alter, sondern viel mehr um die Lebensumstände“, sagt der Experte.
Individuelle Konzepte, unabhängige Beratung
Dass nicht das Alter sondern die Lebensumstände zählen, gelte auch für Versicherungen, betont Gunther Riedlsperger, Bundes- und steirischer Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler: „Eine persönliche Beratung ist in Sachen Versicherungen unerlässlich, weil jeder Mensch und auch jede Familie andere Anforderungen hat.“ Durch unterschiedliche familiäre, berufliche und persönliche Lebenswelten ergeben sich auch unterschiedliche Risiken. Versicherungsmakler stellen für ihre Kunden aus dem breiten Spektrum des Marktes das individuell richtige Versicherungskonzept zusammen und passen dies auch regelmäßig an – immerhin verändern sich Lebens- und Familiensituationen im Laufe des Lebens.
Anpassung bei Veränderung der Lebensumstände
„Wenn man mit einem Lebenspartner zusammenzieht, sollte man die bestehenden Versicherungen beider Partner überprüfen, um Über- oder Unterdeckung zu vermeiden", nennt Versicherungsmaklerin Rebecca Prein, verantwortlich für den Arbeitskreis Jungmakler in der Fachgruppe Versicherungsmakler, ein Beispiel. „Häufig sind auch preisgünstige Kombinationspakete für Familien möglich.“ Eines stehe aber außer Frage: „Eine private Vorsorge muss sein, da die gesetzlichen Pflichtversicherungen nicht mehr ausreichend Absicherung gewährleisten“, verweist Prein unter anderem auf private Versicherungen für Unfall und Krankheit. Für Kinder empfiehlt es sich, Krankenversicherungen noch vor der Geburt abzuschließen. „Nur dann sind nämlich auch Krankheiten abgedeckt, die bereits bei der Geburt bestehen.“ Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sind bereits vor Abschluss bestehende Krankheiten nämlich immer von der Deckung ausgeschlossen.
- Auch eine Unfallversicherung ist besonders für Kinder wichtig, „da ein Anspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer dauernden Invalidität des Kindes durch einen Freizeitunfall nicht gegeben ist“.
Unfall- und Lebensversicherung als Paar
Zum Thema unverheiratete Paare betont Prein: „Aus der sozialen Unfallversicherung erhält ein Lebenspartner keinen Anspruch nach Tod der Versicherten aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.“ Es brauche daher unbedingt eine private Vorsorge.
- Eine Lebensversicherung kann als Sicherheit für den Partner dienen.
- Für die Sparform der Lebensversicherungen empfiehlt Prein, die Prämiensumme an die individuellen Möglichkeiten anzupassen – und dabei auch an die Zukunft denken. „Lebensversicherungen haben meist lange Laufzeiten, darüber sollte man sich bewusst sein, da der Rückkauf meist mit Verlusten verbunden ist.“