1. Haben berufstätige Väter anlässlich der Geburt ihres Kindes einen Freistellungsanspruch?
Antwort: „Viele Kollektivverträge sehen anlässlich der Geburt eines Kindes ein bis drei Tage Freistellungsanspruch vor“, sagt die
AK-Expertin Bernadette Pöcheim.