Seit 2013 hat Arthur Schober aus der Ortschaft Dornbach in der Gemeinde Gmünd eine Fotovoltaik-Anlage, mit der er 4,68 Kilowatt Strom in das Netz der Kärnten Netz GmbH, einer 100-Prozent-Tochter der Kelag, einspeist. "Jetzt wollte ich die Anlage um zehn Kilowatt erweitern, doch das wurde mir nicht genehmigt", berichtet Schober. Er ist darüber verärgert und fragt sich: "Auf der einen Seite heißt es, wir wollen nachhaltigeren Strom. Warum legt man mir dann Steine in den Weg?"

Dazu sagt Georg Wurzer von der Kärnten Netz GmbH: "Wir haben 13.000 PV-Kunden, die bereits Strom einspeisen." Doch allein heuer haben bereits 15.000 dafür angefragt, was deutlich mehr ist, als in den Jahren zuvor. Das schlägt sich auch in der Zahl der Absagen nieder. Denn rund fünf Prozent der Anfragen genehmigt die Kärnten Netz nicht. "Das ist dann der Fall, wenn die erlaubten Spannungsgrenzen durch die Einspeisung überschritten würden", sagt Wurzer. Zu viel Spannung könnte nämlich dazu führen, dass Elektro-Geräte in der Nachbarschaft nicht wie vorgesehen funktionieren oder sogar kaputt werden. Um das zu verhindern, müsste das Netz ausgebaut werden, was die Kärnten Netz   laufend tut. Ein PV-Anlagen-Besitzer könnte sich an den Ausbaukosten anteilsmäßig beteiligen, um diesen in seinem Bereich voranzutreiben. Doch das scheint nur wenigen attraktiv.

Hätte die Kärnten Netz Schober die Aufstockung genehmigt, wäre er im Privatkundenbereich ein großer Einspeiser. Der Oberkärntner hätte gerne gehabt, dass er zumindest in Evidenz gehalten wird, doch das wurde aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die ein Reservieren von Kapazitäten untersagen, abgelehnt.

Der PV-Boom lässt sich zum einen mit den aktuellen Förderungen für die Installation einer Fotovoltaikanlage erklären. Zum anderen auch mit den attraktiven Einspeisetarifen, die sich im günstigsten Fall zwischen 40 und 60 Cent pro Kilowattstunde bewegen können. Fallweise ist es für PV-Anlagen-Besitzer sogar finanziell attraktiver, ihren Strom nicht für sich selbst zu speichern, sondern ins Netz einzuspeisen.

Steuerpflicht

Was viele nicht wissen: Aus dem Betreiben einer PV-Anlage kann auch eine Einkommenssteuer- sowie Umsatzsteuerpflicht entstehen. "Hat meine private PV-Anlage mehr als 25 Kilowatt-Peak, sind meine Gewinne aus der PV-Strom-Einspeisung zur Gänze einkommensteuerpflichtig", nennt Kristin Grasser, Landespräsidentin der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Kärnten, ein Beispiel. Von der Einkommensteuer befreit ist man, wenn die PV-Anlage weniger als 25 Kilowatt-Peak hat und man weniger als 12.500 Kilowattstunden pro Jahr ins öffentliche Netz einspeist. Liegt die Einspeis-Menge darüber, sind für Nichtselbstständig-Beschäftigte Gewinne unter 730 steuerfrei. Bezieht jemand jedoch sein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, werden Gewinne über und unter 730 Euro mit den selbständigen Gewinnen addiert und sind einkommensteuerpflichtig. Zu prüfen ist auch, ob Unternehmereigenschaft bei Betrieb der PV-Anlage vorliegt und daraus eine Umsatzsteuerpflicht erwächst. Unternehmer rechnen die Umsätze aus der Lieferung von Strom den bestehenden Umsätzen zu, sofern Betrieb und PV-Anlage in der gleichen Rechtsform betrieben werden.