Die Bundesregierung ist der Forderung der Arbeiterkammer (AK) nach einer Preiskommission für Mineralölprodukte nachgekommen. Sie wird wie gesetzlich vorgesehen den Markt nach § 5 Preisgesetz untersuchen. Das geht aus einem Brief von Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) an AK-Präsidentin Renate Anderl hervor, der der APA vorliegt. Unterzeichnet ist das rund einseitige Schreiben auch von Finanzminister Magnus Brunner und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (beide ÖVP).

Die erste Sitzung der Preiskommission ist für den 22. September geplant. Die Gestaltung des Prüfverfahrens legt die Kommission fest. Die Dauer des Verfahrens könne derzeit nicht abgeschätzt werden, heißt es seitens des Wirtschaftsministeriums. Fristen sind im Preisgesetz nicht vorgegeben. In einem ersten Schritt ist zu klären, ob von einem oder mehreren im Antrag bezeichneten Unternehmen im internationalen Vergleich überzogene Preise verrechnet werden.

Preisregulierung als Schritt 2

Erst wenn diese Frage bejaht wird, stellt sich für die Preiskommission die zweite Frage: Liegt eine ungerechtfertigte Preispolitik vor? Im Falle einer Preisregulierung könnte Wirtschaftsminister Martin Kocher volkswirtschaftlich gerechtfertigte Höchst-, Fest- oder Mindestpreise vorsehen.

Hintergrund des Begehrens der AK sind die stark gestiegenen Spritpreise und die Ergebnisse der Untersuchung des Treibstoffmarktes durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Heuer Anfang Juli hatte die BWB ihre Erkenntnisse publiziert und dabei keinen Marktmissbrauch festgestellt, aber erhebliche Gewinnsprünge der Mineralölindustrie. Die Bruttoraffinierungsmargen der Mineralölkonzerne hätten sich seit Beginn des Ukraine-Kriegs verdreifacht.

Ein Monat später hat dann die AK einen Antrag auf Einsetzung der Preiskommission angekündigt. Damit solle der Minister prüfen, ob die hohen Preise für Treibstoffe und Heizöl gerechtfertigt sind, so Anderl damals. Die Preiskommission unter Vorsitz des Wirtschaftsministers setzt sich unter anderem aus Vertretern der Sozialpartner – AK, Wirtschaftskammer (WKÖ), Landwirtschaftskammer (LKÖ) – sowie dem Finanzministerium zusammen.

Höchstpreis festsetzen

In § 5 ist auch geregelt, wie bei einer ungerechtfertigten Preispolitik, die volkswirtschaftlich nachteilige Auswirkungen hat, vorzugehen ist. Hierbei "hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten für die Dauer von sechs Monaten einen Höchstpreis zu bestimmen. Dieser hat sich an der Preisentwicklung in vergleichbaren europäischen Ländern unter Berücksichtigung allfälliger besonderer, im betreffenden Wirtschaftszweig bestehender volkswirtschaftlicher Verhältnisse zu orientieren und kann auch für einzelne Wirtschaftsstufen bestimmt werden."

FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker bezweifelt in einer ersten Reaktion, dass es dadurch zu keiner Preisreduktion kommen wird. "Wie lange will die schwarz-grüne Regierung die Bürger noch an der Zapfsäule abzocken? Gegen den aktuellen Spritpreiswahnsinn helfen keine 'Regierungs-Sesselkreise', sondern nur die sofortige Aussetzung der Mehrwert- und Mineralölsteuer, die Abschaffung der sinnlosen CO₂-Steuer und damit die Einziehung eines Preisdeckels."

Ähnlich argumentiert SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried: So übt er Kritik am ́Nichtstun ́von Türkis-Grün. "Wirtschaftsminister Kocher hätte nach dem Preisgesetz schon längst aktiv werden und preisregulierend eingreifen müssen. Es braucht eine Preisgrenze bei Sprit, wie sie andere Länder schon eingezogen haben", sagt Leichtfried. Außerdem müsse die CO₂-Steuer ausgesetzt werden, bis sich die Energiemärkte und damit auch die Preise wieder normalisiert haben. Andernfalls könne der Benzinpreis wieder auf über 2 Euro steigen.

ÖGB will Ausweitung

Der ÖGB begrüßt die Einsetzung der Preiskommission. Allerdings sollte diese nicht nur für Treibstoffpreise zuständig sein, sagt Helene Schuberth, Leiterin des volkswirtschaftlichen Referats des ÖGB. Ihrer Meinung nach scheine so manches Unternehmen den Krieg für überbordende Preiserhöhungen zu nutzen. Der ÖGB fordert daher eine Anti-Teuerungskommission mit weitreichenden Befugnissen und Kontrollrechten, die in letzter Konsequenz auch Preise bei anderen Produkten und Dienstleistungen festsetzen könne. Denn: "Das Preisgesetz ist ein schwaches bzw. unzureichendes Instrument, um Preistreiberei aufzuspüren", sagt Schuberth.

Bei den Treibstoffpreisen zeigte sich beim Diesel nach einer leichten Entspannung zuletzt tendenziell wieder ein leichter Anstieg auf durchschnittlich 1,969 Euro je Liter. Super Benzin hingegen kostet seit Wochenbeginn im Schnitt 1,719 Euro und damit geringfügig weniger als im Durchschnitt der vergangenen zwei Wochen. Das zeigen die neuesten ÖAMTC-Zahlen.